Juristische Beratung zum Nachlass
Viele Menschen sorgen zu Lebzeiten leider nicht für ihren eigenen Erbfall vor und überlassen die Nachlassregelung somit dem Gesetzgeber, obwohl sie gemäß § 1937 BGB in den Genuss der juristisch verankerten Testierfreiheit kommen könnten. In diesem Gesetz räumt die deutsche Rechtsprechung Erblassern das Recht ein, eine individuelle Erbeinsetzung vorzunehmen, indem sie eine rechtswirksame Verfügung von Todes wegen, wie einen Erbvertrag oder ein Testament, errichten. Auf diese Art und Weise können Bürger der Bundesrepublik Deutschland das grundgesetzlich zugesicherte Herrschaftsrecht oder Eigentumsrecht über ihr Hab und Gut sogar über den eigenen Tod hinaus ausüben. Das Erbschaftsrecht sorgt demzufolge für eine maximale Freiheit und Flexibilität, denn künftige Erblasser haben im Rahmen des Testament verfassens ohne Weiteres die Möglichkeit, sich selbst zu verwirklichen.
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Vorsorge zum Nachlass für juristische Laien
Trotz all dieser Möglichkeiten, wird hiervon nur relativ selten Gebrauch gemacht. Nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil aller Erblasser hinterlässt eine Verfügung von Todes wegen und nutzt somit die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Testierfreiheit. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten tief sitzende Ängste und die Tabuisierung des Todes, denn so findet bei vielen Menschen eine Verdrängung dieses Themas statt, was wiederum dazu führt, dass diese nicht zu Lebzeiten die richtigen Vorsorgemaßnahmen ergreifen.
Abgesehen davon, dass viele Menschen schlichtweg davor zurückschrecken, sich mit ihrem eigenen Tod zu befassen, trägt auch die hohe Komplexität des deutschen BGB Erbrechts dazu bei, dass häufig keine letztwillige Verfügung vorliegt. Juristische Laien fühlen sich mitunter einfach überfordert und verlieren den Überblick. Dies ist auch keineswegs verwunderlich, denn das deutsche Erbrecht präsentiert sich sehr umfangreich und vielschichtig, weshalb ihm im Bürgerlichen Gesetzbuch das gesamte Fünfte Buch gewidmet ist. Demzufolge sind alle relevanten Bestimmungen zu erbrechtlichen Angelegenheiten in den Paragraphen §§ 1922 bis 2385 BGB zu finden. Somit ist es kein Wunder, dass Menschen, die nicht gerade Jura studiert haben, häufig Probleme haben, die Details des Erbrechts nachzuvollziehen. Dies muss allerdings keineswegs zwangsläufig bedeuten, dass man aufgrund fehlender Fachkompetenz auf Vorsorgemaßnahmen für den eigenen Nachlass verzichtet. Stattdessen ist es anzuraten, sich professionelle Unterstützung bei einem erfahrenen Juristen zu suchen. Rechtsanwälte und Notare erweisen sich hier als ideale Ansprechpartner und stehen ihren Mandanten gerne für eine juristische Beratung zum Nachlass zur Verfügung.
Professionelle Unterstützung bei der Nachlassregelung
Wer seinen Nachlass selbst zu Lebzeiten regeln möchte und zu diesem Zweck eine Verfügung von Todes wegen errichten will, sollte ein öffentliches Testament in Erwägung ziehen. Hierbei handelt es sich um eine der in Deutschland zulässigen Varianten der letztwilligen Verfügung. Im Gegensatz zu einem eigenhändigen Testament ist man hierbei nicht vollkommen auf sich allein gestellt, sondern ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen anerkannten Notar hinzuzuziehen. Auf den ersten Blick erscheint dies komplizierter und auch kostspieliger, doch im Gegenzug erhält man bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments auch eine juristische Beratung. Juristische Laien profitieren also enorm von dieser Form der Testamentserrichtung und sind zudem auf der sicheren Seite, schließlich erhält man so juristische Unterstützung von einem echten Experten auf dem Gebiet des Erbrechts.
Der § 17 BeurkG, also des Beurkundungsgesetzes verpflichtet Notare bei der notariellen Beurkundung juristisch zu einer umfassenden Beratung. So obliegt es dem Notar, nicht nur die letztwillige Verfügung des Erblassers notariell zu beurkunden, sondern auch seinen Mandanten über die Tragweite seiner letztwilligen Verfügung und das deutsche Erbrecht aufzuklären. Auf diese Art und Weise werden auch juristische Laien in die Lage versetzt, genaue Anweisungen bezüglich ihres Nachlasses unmissverständlich und rechtlich korrekt zu verfassen. Zudem wird ein öffentliches Testament in amtliche Verwahrung genommen, sodass im Erbfall höchstmögliche Sicherheit herrscht.
Selbstverständlich ist es nicht zwingend erforderlich, ein öffentliches Testament zu errichten, um eine juristisch kompetente Beratung zum Nachlass zu erhalten. Wer sich zunächst vorab informieren möchte oder ein eigenhändiges Testament bevorzugt, kann bei etwaigen Fragen zum Erbrecht oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Nachlass natürlich einen Juristen seiner Wahl aufsuchen. Im Idealfall wendet man sich an einen Rechtsanwalt oder Notar mit dem Schwerpunkt Erbrecht. Viele Menschen versuchen, sich auf eigene Faust das nötige Wissen anzueignen. Dies ist durchaus sinnvoll und hilfreich, kann allerdings nie eine juristische Beratung beim Fachmann ersetzen, sondern vielmehr als Ergänzung dienen.