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Wie gestalte ich ein Testament richtig?

Die Errichtung eines Testaments ist in gleich mehrfacher Hinsicht eine heikle Sache und bedarf aus diesem Grund einer ausführlichen Vorbereitung. Zunächst einmal muss man sich aber darüber klar werden, ob man mit seinen Wünschen und Vorstellungen bezüglich der Nachlassverteilung von der gesetzlichen Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland ausführlich definiert wird, abweicht. Ist dies nicht der Fall, besteht grundsätzlich natürlich auch kein Anlass für die Errichtung eines Testaments. Wer jedoch entsprechend vorsorgen möchte und zu Lebzeiten festlegen will, welche Erben welche Nachlasswerte erben sollen, ist gut beraten, eine Verfügung von Todes wegen zu hinterlassen. Der deutsche Gesetzgeber sichert seinen Bürgern eine Testierfreiheit zu, mit denen sie eine ihren individuellen Wünschen entsprechende gewillkürte Erbfolge festlegen können. Hiervon kann man aber natürlich nur Gebrauch machen, indem man auch ein Testament verfassen möchte. Dies beizeiten und ohne Zeitdruck - wie beispielsweise beim Nottestament - zu tun ist in jedem Fall sinnvoll.

Hat man sich erst einmal dazu entschlossen, ein Testament zu errichten und hiermit die Verteilung des Nachlasses nach dem eigenen Tod selbst in die Hand zu nehmen, ergibt sich in den meisten Fällen gleich das nächste Problem. Als juristischer Laie ist man auf dem Gebiet der Testamentserrichtung für gewöhnlich vollkommen unerfahren und stellt sich daher früher oder später die folgende Frage: Wie gestalte ich ein Testament richtig?

Juristische Vorgaben für die Testamentsgestaltung im BGB

Die allgemeine Testierfreiheit vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck, dass man als künftiger Erblasser in der Gestaltung seines Testaments vollkommen frei ist. In der Praxis zeigt sich hierbei aber recht schnell, dass dies keineswegs der Fall ist und der deutsche Gesetzgeber im BGB Erbrecht umfassende juristische Vorgaben für die Testamentsgestaltung verankert hat. Während die Testierfreiheit in erster Linie für den Inhalt der Verfügung von Todes wegen gilt, handelt es sich bei den gesetzlichen Vorgaben zur Testamentsgestaltung in erster Linie um Formvorschriften im privatschriftlichen Testament.

Künftige Erblasser, die ein Testament errichten möchten, sollten folglich zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch zurate ziehen und sich anhand dessen mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut machen. Zudem besteht die Möglichkeit unsere Muster und Vorlagen durchzustöbern und auch noch zusätzlich auf rechtssichere Vorlagen, welche TüV-geprüfte Sicherheit bieten, zurückzugreifen. 

In einem ersten Schritt empfiehlt es sich im Zuge dessen, sich mit den Grundprinzipien des deutschen Erbrechts, wie zum Beispiel dem Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge und dem Pflichtteilsrecht, zu beschäftigen. Anschließend ist es ratsam, sich mit den verschiedenen Formen des Testaments auseinanderzusetzen, schließlich ergeben sich aus der gewählten Form die jeweiligen Formvorschriften, die für die Gültigkeit der Verfügung von Todes wegen ausschlaggebend sind.

Richtige Gestaltung des Testaments

Testatoren, die sich für ein notarielles und somit öffentliches Testament entscheiden, sollten die Gestaltung der letztwilligen Verfügung gemeinsam mit einem Notar in Angriff nehmen, schließlich könnte man diesen auch aufsuchen, damit dieser das Testament beglaubigen kann. Als juristischer Fachmann sind der Notar oder auch der Anwalt in Erbrecht Fragen nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein Testament zu beglaubigen, sondern errichtet auch auf Wunsch mit seinen Mandanten das Testament und führt zudem eine umfassende Beratung durch. Der Testator hat die Wahl, ob er seinen letzten Willen bereits im Vorfeld schriftlich abfasst oder dem Anwalt oder Notar gegenüber mündlich erklärt, so dass dieser das Testament niederschreibt. Im Falle eines notariellen Testaments ist die Beglaubigung durch den Notar entscheidend, so dass es keine Rolle spielt, ob das Testament handschriftlich oder maschinegeschrieben vorliegt. Lediglich die Unterschrift des Erblassers ist hierbei ebenfalls erforderlich. Natürlich verursacht diese Testamentsgestaltung auch Anwalts- oder Notarkosten, doch diese Ausgabe kann sich im Zweifelsfalle immer lohnen.

Im Gegensatz dazu ist es bei einem eigenhändigen Testament besonders wichtig, sich im Vorfeld mit den geltenden Formvorschriften zu beschäftigen, denn hierbei kann man sich nicht auf den fachlichen Rat eines Notars oder Anwalts verlassen. In der Regel errichtet der Testator ein eigenhändiges Testament vollkommen allein, so dass dieses Testament alles andere als öffentlich ist. Da im Zuge dessen keine amtlich anerkannte Kontrolle und Beglaubigung durch einen Notar stattfindet, sieht der Gesetzgeber für die Gestaltung eines eigenhändigen Testaments besonders strenge Richtlinien vor. So ist im BGB festgelegt, dass eine derartige Verfügung von Todes wegen vom Erblasser komplett handschriftlich verfasst werden muss. Weiterhin muss das eigenhändige Testament die Unterschrift des Testators tragen und mit Datum und Ort versehen sein.

Sarah Greszat am 27.12.2011


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