Bei einem Wohnrecht entstehen Kosten

Anders als viele andere Begrifflichkeiten aus dem juristischen Bereich ist der Ausdruck Wohnrecht selbsterklärend, denn hierunter versteht man das Recht, eine Immobilie oder den Teil eines Gebäudes als Wohnung nutzen zu dürfen. Im Rahmen eines solchen Wohnrechts erhält ein Dritter eine derartige Befugnis, wobei gleichzeitig ein Ausschluss des Eigentümers hierin inbegriffen ist. Dies wurde zum Wohle des Wohnberechtigten eingerichtet, denn meist ist dem Wohnrecht eine Schenkung des Hauses oder einer anderen Immobilie vorausgegangen.

Gemäß § 1093 BGB handelt es sich bei einem Wohnrecht um eine Dienstbarkeit, die selbstverständlich im Grundbuch eingetragen wird. Auf diese Art und Weise ist das Wohnrecht fest mit dem betreffenden Grundstück bzw. Gebäude verbunden und bleibt selbst im Falle eines Eigentümerwechsels bestehen. Durch die Eintragung im Grundbuch wird das lebenslange Wohnrecht abgesichert. Insbesondere im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten ist dies auch von größter Bedeutung.

Wohnrecht im Erbrecht

Im Zuge eines Nachlassverfahrens geht der gesamte Besitz des verstorbenen Erblassers an dessen Erben über. Falls auch Immobilien zum Nachlass gehören, trifft dies selbstverständlich auch auf diese zu. So wird zuerst die Erbengemeinschaft gemeinschaftlicher Eigentümer, bevor jeder Erbe seinen Erbteil im Zuge der Erbauseinandersetzung erhält. Immobilien werden hierbei oft veräußert, sodass der Erlös gerecht aufgeteilt werden kann. Falls ein Erbe jedoch alleiniger Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes werden möchte, müssen die Miterben zustimmen. Darüber hinaus muss der betreffende Erbe die Miterben auszahlen, schließlich haben diese auch ein Erbrecht.

Wer glaubt, dass eine Einsetzung des jeweiligen Erben als Alleinerbe ausreicht, täuscht sich, denn so haben die pflichtteilsberechtigten Erben zumindest ein Anrecht auf ihren Pflichtteil und müssen ausgezahlt werden. Ist dies dem begünstigten Erben nicht möglich, muss dieser gegebenenfalls die Immobilie veräußern, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Erblasser, die ihrem Partner oder einem anderen Menschen dieses Szenario ersparen möchten, haben die Möglichkeit, ein Wohnrecht im Grundbuch zu verankern. Hierdurch kann der Begünstigte nach dem Tod des Erblassers das Gebäude oder die Wohnung bewohnen, selbst wenn jemand anderes Eigentümer des Objekts wird.

Wohnrecht und Kosten

Da ein Wohnrecht für gewöhnlich ohne Entgelt gewährt wird, wird nicht selten außer Acht gelassen, dass hiermit dennoch gewisse Kosten verbunden sind. So fallen für die Eintragung des Wohnrechts bereits Kosten an, deren exakte Höhe von der Art des Wohnrechts und dessen Wert abhängen. Darüber hinaus muss aber auch der Begünstigte Kosten einkalkulieren. Im Rahmen eines Wohnrechts kann dieser das betreffende Gebäude oder einen Teil davon unentgeltlich als Wohnung nutzen, doch die Nebenkosten müssen nicht vom Eigentümer, sondern vom Inhaber des Wohnrechts getragen werden. Dies gilt ebenfalls für alle anderen Unterhaltskosten, wohingegen Instandhaltungskosten vom Eigentümer zu tragen sind.

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