Ist mein Testament unwiderruflich?

Im Allgemeinen ist es ratsam, möglichst frühzeitig für den Fall der Fälle vorzusorgen und im Zuge dessen gegebenenfalls ein Testament zu errichten. Der Tod kann einen schließlich jederzeit treffen und ist nicht zwingend eine Erscheinung des Alters. Eine schwere Erkrankung oder auch ein Unfall können dazu führen, dass man mitunter innerhalb kürzester Zeit verstirbt und somit keine Gelegenheit mehr hat, seinen Nachlass zu regeln. Folglich ist es sinnvoll, sich frühzeitig hierum zu kümmern und sich mit dem Erbrecht zu befassen, auch wenn der Tod noch in weiter Ferne scheint. Gewissheit kann man in diesem Zusammenhang schließlich nie haben und sollte daher vorausschauend planen.

Zunächst ist die intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod mit einem gewissen Unbehagen verbunden, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass der Tod in der heutigen Gesellschaft oftmals ein Tabuthema darstellt. Bestehende Ängste lassen sich aber nur durch eine Konfrontation überwinden. Außerdem hat dieser Schritt den Vorteil, dass man angemessen vorsorgen kann, indem man ein Testament errichtet. Dass im Zuge dessen Fragen auftauchen zu den verschiedenen Testamentsformen und deren Rechtsgültigkeit, ist verständlich, schließlich ist man als Laie nicht mit den Feinheiten des Rechtswesens und des deutschen Erbschaftsrechts vertraut. Insbesondere was den Widerruf des Testaments betrifft, existieren nicht unwesentliche Unsicherheiten.

Widerruf des Testaments

Künftige Erblasser fürchten oftmals, dass ihr Testament unwiderruflich ist. Dies würde bedeuten, dass ein einmal errichtetes Testament im Nachhinein nicht mehr geändert werden kann. In Anbetracht der Tatsache, dass sich im Laufe der Zeit Veränderungen im Leben ergeben können, die andere Vorstellungen bezüglich des eigenen Erbfalls zur Folge haben, wäre dies fatal. Der deutsche Gesetzgeber sieht aber keine Unwiderruflichkeit des Testaments vor und gibt Testatoren somit die Möglichkeit, ein errichtetes Testament später wieder zu widerrufen. Natürlich muss man dabei einige gesetzliche Vorschriften berücksichtigen.

Grundsätzlich ist der Widerruf des Testaments jederzeit möglich, ohne dass hierzu bestimmte Gründe vorliegen oder angegeben werden müssen. Gleiches gilt natürlich auch für eine Veränderung der letztwilligen Verfügung. Wer sein bestehendes Testament widerrufen möchte, muss sich im Zuge dessen an der Form der vorliegenden Verfügung von Todes wegen orientieren. So genügt es im Falle eines eigenhändigen Testaments, dieses zu vernichten.

Datumsangaben im Testament nicht vergessen

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einfach ein neues Testament zu errichten. In der deutschen Gesetzgebung haben jüngere Verfügungen von Todes wegen Vorrang, so dass die Errichtung eines neuen Testaments einem Widerruf des vorherigen Testaments gleichkommt. Dabei muss man jedoch beachten, dass eine Datumsangabe unbedingt erforderlich ist. 

Gelten mehrere Testamente nebeneinander?

Außerdem können durchaus auch mehrere Testamente parallel zueinander gültig sein und somit im Erbfall Anwendung finden. Lediglich ein ausdrücklicher Widerruf kann dafür sorgen, dass das vorherige Testament unberücksichtigt bleibt. Ansonsten hebt das neue Testament nur die Passagen des vorherigen Testaments auf, die ihm widersprechen. Die Nachlassplanung sollte unbedingt in regelmäßigen Abständen den veränderten Lebensumständen z.B. nach Trennung und Scheidung angepasst werden. Auch der Tod des Partners könnte ein neues Testament erforderlich machen.

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