Testamentsformen

Handschriftliche und öffentliche Testament sind vom Gesetzgeber vorgegebene ordentliche Testamente. Das außerordentliche Testament wird als Sonderform daneben gesehen, denn es sind Nottestamente, die nur in ganz besonderen Situationen erstellt werden können.

Die häufigste Form ist das gemeinschaftliche Testament, welches bei Ehe- und Lebenspartnern sehr beliebt ist. Es ist jedoch nur Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern möglich dies aufzusetzen. Das gemeinschaftliche Testament wird in der Regel auf Gegenseitigkeit verfasst und kann eigenhändig und auch notariell verfasst werden.

Es gibt in Deutschland einige wichtige Testamentsformen diese sind:

 

Testamentsformen – Erläuterungen

Testamentsformen: Die  notariellen Testamente

Bei dieser Testamentsform handelt es sich um einen beim Notar erklärten letzten Willen. Dieser kann mündlich erklärt und schriftlich beim Notariat niedergelegt werden. Vor der Unterzeichnung wird die Urkunde vom Notar noch einmal vorgelesen. Der Notar und der Erblasser unterschreiben abschließend die Urkunde. Minderjährige können mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein öffentliches Testament errichten lassen. Notarielles Testament »

Testamentsformen: Handschriftliche Testamente

Das eigenhändig verfasste Testament muss von A – Z handschriftlich verfasst und als Abschluss auf jeder Seite eigenhändig unterschrieben sein. Auch die Orts- und Datumsangabe sollten auf der Niederschrift vermerkt werden. Hierdurch ist es dem Gericht möglich, einen späteren Widerruf oder Änderungen besser zeitlich zuzuordnen.

Testament handschriftlich »

Testamentsformen: Gemeinschaftliche Testamente

Die gemeinschaftlichen letztwilligen Verfügungen können nur Ehe- oder eingetragene Lebenspartner verfassen. In einem einzigen Schriftsatz werden die Verfügungen beider Ehepartner gemeinschaftlich festgehalten. Ein gemeinsames Testament kann in Form des eigenhändigen oder öffentlichen Testaments errichtet werden. Aufhebungen oder Änderungen sind ebenfalls nur gemeinschaftlich möglich. Beides wäre allerdings nach dem Ableben von einem der Partner nicht mehr möglich, in diesem Fall sind die Verfügungen für den Überlebenden bindend.

Gemeinschaftliches Testament »

Testamentsformen: Berliner Testamente

Das so genannte Berliner Testament ist eine Form vom gemeinschaftlichen Testament bei Eheleuten oder Lebenspartnern. Die Partner haben hierbei die Absicht, sich gegenseitig zu Alleinerben einzusetzen. Aufgrund dieser Verfügungen enterben sie meist die Kinder. Diese werden in der Regel zu Schlusserben bestimmt und erhalten den Nachlass beider Eltern erst nach dem Ableben des zweiten  Ehepartners. Diese Testamentsform hat für den überlebenden Ehegatten einige Vorteile. Er kann über den Nachlass frei verfügen und nach seinem Ableben geht das gemeinsame Vermögen als gesamte Vermögensmasse an die Kinder.

Berliner Testament »

Testamentsform: Nottestament

Nottestamente gehören zu den außerordentlichen Verfügungen. Diese sind auch nur im Notfall möglich. Es wird meist ausgeführt in Form einer mündlichen Erklärung gegenüber drei Zeugen und es heißt aus diesem Grund auch Dreizeugentestament. Diese Testamentsform verliert dann drei Monate nach der Erstellung die Gültigkeit, falls der in Not geratene Mensch noch lebt.

Nottestament »

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