Firmenübernahme und Unternehmensnachfolge

Wer sein Leben lang hart gearbeitet und mühsam ein eigenes Unternehmen gegründet hat, stellt sich in der Regel die Frage, was nach seinem Ableben mit seinem Unternehmen geschieht. Für den Gründer handelt es sich hierbei in der Regel nicht bloß um eine Firma, sondern vielmehr um sein Lebenswerk. Dieses will man natürlich in guten Händen wissen und sicher sein, dass das eigene Andenken in Form des Unternehmens in Ehren gehalten wird.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass sich die meisten Unternehmer einen Verkauf nicht vorstellen können und stattdessen eine Übernahme durch einen Verwandten wünschen. Auf diese Art und Weise bleibt die Firma in der Familie und dient gleichzeitig als finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.

Eine Firmenübernahme will gut vorbereitet sein, sowohl ein Anwalt als auch ein Notar werden in die Vertragsgestaltungen sehr häufig mit einbezogen um den Betriebsübergang im Familienunternehmen zu ordnen. Hierbei spielt auch noch der Steuerberater eine wichtige Rolle, schließlich kann eine steuerlich ungünstige Übergabe das Firmenvermögen zu stark belasten.

Unternehmen vererben

Grundsätzlich ist ein Unternehmen ebenso wie alle anderen Vermögenswerte des verstorbenen Erblassers Bestandteil des Nachlasses. Dies trifft aber selbstverständlich nur dann zu, wenn der Verstorbene alleiniger Eigentümer war, ansonsten fließen nur dessen Gesellschaftsteile in den Nachlass ein und werden demnach vererbt.

Für den Gründer ist das Unternehmen aber kein simpler Vermögenswert, sodass die meisten Unternehmer bestrebt sind, noch zu Lebzeiten eine Lösung zu finden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Firmenübernahme durch ein Testament (Muster und Vorlagen) oder einen Erbvertrag zu regeln.

Im Rahmen einer solchen letztwilligen Verfügung, zum Beispiel auch mit einer Teilungsanordnung, kann man klar definieren, wer die Nachfolge antreten und somit die Firma übernehmen soll. Auf diese Art und Weise werden Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft größtenteils vermieden, schließlich hat der Erblasser klare Anweisungen zur Firmenübernahme hinterlassen.

Unternehmensnachfolge durch Schenkung klären

Unternehmer haben oftmals Bedenken, wenn es darum geht, einen Nachfolger zu bestimmen, der nach ihrem Ableben die Geschäfte fortführt. Da sich dies jedoch nicht verhindern lässt, sollte man offensiv mit diesem Thema umgehen und versuchen, möglichst frühzeitig eine Lösung zu finden. Aktuelle Zahlen bestätigen dies, denn einer EU-Studie zufolge werden etwa 10 Prozent aller Firmeninsolvenzen durch eine fehlende oder mangelhafte Regelung der Unternehmensnachfolge ausgelöst.

Derjenige, der in die Fußstapfen des Unternehmers treten und die Firma übernehmen soll, muss auf diese Rolle gut vorbereitet werden, um im Sinne des Erblassers handeln und das Familienunternehmen erfolgreich führen zu können. Aus diesem Grund sollte es eine Überlegung wert sein, die Unternehmensnachfolge durch eine Schenkung als Vermächtnis zu klären.

So kann der künftige Erblasser die Firmenübertragung zu Lebzeiten durchführen und seinem Nachfolger Hilfestellung leisten. Außerdem kann so überprüft werden, ob der Beschenkte überhaupt in der Lage ist, das Familienunternehmen erfolgreich fortzuführen. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, hat der Schenker die Möglichkeit, die Schenkung durch einen Widerruf der Übertragung rückgängig zu machen.

Mittelstand – Herausforderung der Firmenübernahme beziehungsweise Unternehmensnachfolge mittelständischer Betriebe

Kleine Unternehmen werden typischerweise vererbt oder einfach geschlossen, wenn der Unternehmer in Rente geht oder stirbt. Insbesondere im Mittelstand kann sich ein Generationenwechsel allerdings als immense Herausforderung erweisen. Der Betrieb soll grundsätzlich weiterhin bestehen, so dass Mittelständler/innen die Firmenübernahme beziehungsweise Unternehmensnachfolge besonders ernst nehmen sollten. Die geschäftlichen Beziehungen sowie die Mitarbeiter/innen sollen nicht beeinträchtigt werden, weshalb ein gutes Konzept erforderlich ist. Vor allem in den kommenden Jahren werden im Mittelstand Tausende Nachfolger/innen gesucht, die sich leider nicht immer aus der eigenen Familie rekrutieren lassen. So heißt es bei vielen Mittelständlern „Unternehmensnachfolge gesucht“.

Unternehmensnachfolge gesucht

Dass es in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung ist, eine Unternehmensnachfolge zu finden beziehungsweise eine Firmenübergabe über die Bühne zu bringen, bleibt nicht aus und liegt in der Natur der Sache. Insbesondere diejenigen, die den betreffenden Betrieb aus eigener Kraft gewissermaßen aus dem Nichts aufgebaut und all ihr Herzblut hineingesteckt haben, tun sich verständlicherweise schwer, das Zepter abzugeben.

Im Sinne des Unternehmens muss jedoch eine Lösung gefunden werden, sofern die betriebliche Tätigkeit nicht mit dem Renteneintritt oder Tod des Unternehmers enden soll. Dies dürfte für niemanden befriedigend sein, weshalb man frühzeitig eine Unternehmensnachfolge suchen und den Nachfolgeprozess einleiten sollte. Nur durch eine adäquate Vorsorge kann man die Zukunft des Unternehmens sichern und auch selbst gelassener in die Zukunft blicken.

Dass vielfach eine Unternehmensnachfolge gesucht wird, ist somit nicht verwunderlich und zeugt in besonderem Maße von dem Verantwortungsbewusstsein des Inhabers. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie man einen geeigneten Nachfolger findet. Hier gibt es diverse Wege, die der folgende Überblick veranschaulichen soll:

  • Vererben
    Die Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation ist oftmals die Idealvorstellung einer Unternehmensnachfolge und kann geschehen, indem man die Firma vererbt. Dies kann zwar auch im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erfolgen, doch ein eindeutiges Testament, das die Unternehmensnachfolge regelt, ist die deutlich bessere Wahl. So wissen alle Beteiligten, wie es nach dem Tod des Inhabers weitergeht.
  • Schenkung
    Unabhängig davon, ob man das Unternehmen innerhalb der Familie weitergeben oder an eine andere nahestehende Person übergeben möchte, muss dies nicht erst nach dem Tod des Unternehmers stattfinden. Eine Schenkung ist ebenfalls eine Option und kann nicht nur Vorteile hinsichtlich der Erbschaftsteuer haben. Dass man die Firmenübergabe begleiten und durchführen kann, ist ein immenser Pluspunkt, der den Betrieb vielfach vor Turbulenzen bewahren kann. Zudem hat der Unternehmer dann die Gelegenheit, seinen Lebensabend in vollen Zügen zu genießen und sich nicht mehr um die Firma kümmern zu müssen.
  • Stiftung
    Wenn es um gängige Instrumente der Unternehmensnachfolge geht, ist unter anderem auch die Stiftung zu nennen. Die Familienstiftung erweist sich dabei immer wieder als attraktives Modell, denn so wird das Unternehmen dauerhaft mit der Stiftung verbunden und hat durch diese Bestand. Die Familienmitglieder können dabei Schlüsselpositionen im Stiftungsbeirat bekleiden und so Einfluss nehmen, ohne selbst geschäftsführend tätig zu werden. Der fest definierte Stiftungszweck sichert ebenfalls die Zukunft des Unternehmens. Erbstreitigkeiten können dem Fortbestand des Unternehmens somit nichts anhaben.
  • Unternehmensbörse
    Wer keinen Nachfolger hat, der den Betrieb weiterführt, muss keineswegs verzagen und den Betrieb zu gegebener Zeit einstellen, sondern kann beispielsweise die Unternehmensbörse der IHK nutzen. Als zentrale Institution der Wirtschaft ist die IHK eine wichtige Anlaufstelle und bietet unter anderem Unterstützung bei der Firmenübergabe. Nicht selten treten auch Existenzgründer an die IHK heran, weil sie einen bestehenden Betrieb übernehmen möchten. Die Unternehmensbörse ist dann die perfekte Plattform und bringt Unternehmer und potenzielle Nachfolger zusammen. Mitunter können beide Seiten eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um den Nachfolgeprozess bestmöglich zu gestalten.
  • Verkauf an einen Investor
    Über die Unternehmensbörse kann man den Betrieb verkaufen und einem anderen Unternehmer übergeben. Alternativ dazu kommt mitunter auch der Verkauf an einen Investor in Betracht. Wie dieser den Betrieb fortführt, ist allerdings mitunter ungewiss, schließlich wird der Betrieb so Teil eines größeren Netzwerkes.
  • Verpachtung
    Firmeninhaber/innen, die ihre unternehmerische Tätigkeit beenden möchten, müssen den Betrieb nicht verkaufen oder schließen, sondern sollten auch über eine Verpachtung nachdenken. Auf diese Art und Weise kann man Inhaber/in bleiben, sich aber dennoch vollkommen aus dem Geschäft zurückziehen. Als Unternehmer fungiert der Pächter, der gegen Zahlung der Pacht den Betrieb übernehmen kann. Möglicherweise wird aus einer Verpachtung auch ein späterer Verkauf.

Als vorausschauende/r und verantwortungsvolle/r Unternehmer/in hat man demnach verschiedene Möglichkeiten, die Unternehmensnachfolge zu klären. Grundsätzlich sollte man hier einen geplanten Nachfolgeprozess vorziehen und frühzeitig Vorkehrungen treffen, um eine ungeplante und dadurch oftmals chaotische Nachfolge zu vermeiden. Nur so kann man sich Gewissheit verschaffen und auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern Zuverlässigkeit und Beständigkeit ausstrahlen.

Wer sich einmal damit abgefunden hat, dass man eines Tages das eigene Unternehmen in andere Hände legen muss, kann das Ganze strategisch angehen und die beste Lösung für den Betrieb finden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind davon betroffen und verlangen nach einer soliden Nachfolgelösung, sofern die Firma nicht zu gegebener Zeit abgewickelt werden soll, was einer Vernichtung des Lebenswerks gleichkäme.

Checkliste für die Firmenübernahme

Steht eine Firmenübernahme an, ist erst einmal positiv, dass ein Nachfolger gefunden wurde. Durch die Weitergabe innerhalb der Familie, eine Verpachtung oder einen Verkauf kann man die Zukunft des Betriebes sichern. Damit dies auch tatsächlich gelingt und nicht im Chaos endet, ist es wichtig, einige essenzielle Punkte zu beachten.

Die folgende Checkliste für die Firmenübernahme beziehungsweise Unternehmensnachfolge soll dabei wichtige Hilfestellungen bieten:

  • Unternehmensgeschichte
  • Rechtsform
  • Leistungsspektrum
  • Kunden
  • Personal
  • Unternehmensbewertung
  • Wirtschaftlichkeit

Unternehmer/innen, die ihre Firma verkaufen möchten, sollten all die genannten Aspekte berücksichtigen, um ihren Betrieb auf der Suche nach einer Unternehmensnachfolge korrekt darzustellen.

Für Interessenten handelt es sich dabei wiederum um entscheidende Faktoren, die Auskunft darüber geben, ob eine entsprechende Firmenübernahme aus ökonomischen Gründen sinnvoll ist. Dass eine professionelle Beratung den Nachfolgeprozess sinnvoll begleiten kann und Verträge zur Regelung der Firmenübergabe ein Muss sind, steht zudem außer Frage.

Welche Vorteile bietet eine geplante Firmenübergabe?

Wer sich im Laufe seines Lebens ein florierendes Unternehmen aufgebaut hat, hängt mit dem Herzen am Betrieb und sieht darin längst nicht nur eine Arbeitsstelle. Dies macht es so schwierig, sich davon zu lösen. Allerdings muss man als verantwortungsvolle/r Unternehmer/in bedenken, dass man nicht ewig lebt und sich vielleicht auch einige erholsame Jahre im Ruhestand gönnen möchte.

Dazu muss man sich Gedanken über die Zukunft des Betriebes machen. Eine Schließung zu gegebener Zeit ist allerdings nicht unbedingt das Optimum, denn dadurch löst man sein Lebenswerk gewissermaßen auf und muss außerdem alle Mitarbeiter/innen entlassen. Dies gilt es zu vermeiden, indem man die Nachfolge regelt und eine geplante Firmenübergabe angeht. So kann man einen geeigneten Nachfolger finden und diesen allmählich an die verantwortungsvolle Firmenleitung heranführen, damit das Unternehmen weiterhin Bestand hat.

Welche Vorteile bietet eine Firmenübernahme?

Menschen, die von einem eigenen Unternehmen träumen, erleben im Zuge der Existenzgründung einige Herausforderungen. Dazu gehört es vor allem, sich einen Namen zu machen und am Markt zu etablieren. Die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens kann daher eine Überlegung wert sein, denn der Betrieb ist bereits etabliert und zudem komplett ausgestattet. Der Start in die Selbständigkeit lässt sich so deutlich leichter bewerkstelligen.

Die vorhandenen Strukturen und Abläufe sorgen für einen stabilen Rahmen, wobei man als Nachfolger durchaus auch eigene Wünsche und Vorstellungen umsetzen kann. Der gute Name des Unternehmens und die vorhandene Marktposition können aber für einen leichteren Einstieg sorgen.

Wer kann die Unternehmensnachfolge antreten?

Unternehmer/innen empfinden ihr Geschäft vielfach als Lebenswerk und wollen dieses auch nach dem eigenen Ableben in guten Händen wissen. Die Suche nach einem Firmennachfolger erweist sich daher als große Aufgabe, der man sich stellen muss beziehungsweise will. In den meisten Fällen besteht der Wunsch, dass der Betrieb innerhalb der Familie weitergeführt wird. Häufig soll das Unternehmen so an die nächste Generation weitergegeben werden.

Sind aber keine Kinder vorhanden oder diese nicht gewillt, die Verantwortung zu tragen, muss man sich im erweiterten Familienkreis umsehen. Vielleicht gibt es Nichten und Neffen, die die Unternehmensnachfolge antreten könnten. Auch andere Verwandte können in Betracht kommen. Mitunter findet sich im familiären Umfeld aber auch kein geeigneter Firmennachfolger. Als Inhaber muss man die Nachfolge aber dennoch nicht dem Zufall überlassen oder von einer Betriebsschließung beim eigenen Renteneintritt oder Tod ausgehen. Es kann auch Sinn ergeben, nach Dritten Ausschau zu halten, die das Unternehmen übernehmen könnten.

Wie findet man den richtigen Unternehmensnachfolger?

Ob und welcher Verwandtschaftsgrad besteht, ist gar nicht so entscheidend, denn es ist wichtiger, dass der Nachfolger den Anforderungen der Betriebsübernahme gewachsen ist und das Unternehmen erfolgreich weiterführen kann. Nun stellt sich aber die Frage, wie man diesen Firmennachfolger findet.

Zunächst ist es naheliegend, innerhalb der Familie zu suchen und den Auserwählten nach und nach einzuarbeiten. Auf diese Art und Weise kann man das eigene Wissen weitergeben und zudem sehen, wie sich der potenzielle Nachfolger macht. Die Firmenübergabe kann so Schritt für Schritt erfolgen und erweist sich als fließender Prozess.

Falls es keinen Unternehmensnachfolger aus dem Familienkreis gibt, kann man spezielle Portale nutzen, um geeignete Dritte ausfindig zu machen. Indem man eine Annonce schaltet, kann man aktiv nach einem Firmennachfolger suchen und so mit geeigneten Kandidaten in Kontakt treten. Nach einem ersten Kennenlernen kann man feststellen, wer geeignet ist und dann eine Übergabe vorbereiten. Die IHK, HWK und andere Institutionen können dabei behilflich sein.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Die Frage, ob man ein Unternehmen vererbt oder doch eher auf eine geplante Firmennachfolge setzt, ist für viele Menschen zunächst sehr schwierig zu beantworten. Es gibt viele Unsicherheiten und Ängste, die Unternehmer/innen davon abhalten, den ersten Schritt zu tun. Zur besseren Orientierung beantwortet Erbrecht-Heute.de nicht nur verschiedene Fragen, sondern liefgert auch im Folgenden zwei hilfreiche Tipps.

Legen Sie eine gewisse Kompromissbereitschaft und Offenheit an den Tag!

Als langjährige/r Unternehmer/in hat man eigene Routinen und Ansichten entwickelt, die am besten funktionieren. Wird die Firma von einem Nachfolger übernommen, darf man allerdings nicht erwarten, dass dieser alle Prozesse in identischer Form übernimmt. Der Firmennachfolger bringt frischen Wind ins Unternehmen und will die Gelegenheit nutzen, eigene Ideen einzubringen. Offenheit und Kompromissbereitschaft sind daher das A und O.

Dies gilt im Übrigen auch für den Unternehmensnachfolger, der dem bisherigen Inhaber Respekt zollen und auch Zeit geben sollte, sich allmählich vom Unternehmen zu trennen. Veränderungen sollten daher vorsichtig angesprochen und nach und nach vorgenommen werden.

Holen Sie sich juristischen Beistand!

Die Unternehmensnachfolge beziehungsweise Firmenübergabe ist nicht nur emotional sehr fordernd und ein organisatorischer Kraftakt, sondern auch immer wieder eine juristische Herausforderung. Aus diesem Grund sollten stets Experten konsultiert werden, die den ganzen Prozess vorbereiten, begleiten und abwickeln. Bei dem Rechtsanwalt des Vertrauens ist man hier an der richtigen Adresse und hat einen kompetenten Ratgeber an seiner Seite.

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