Pflichtanteil Erbe

Nach dem Tod eines Angehörigen haben viele Menschen die Erwartung etwas zu erben. Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass eben diese Erwartungen nicht erfüllt werden, weil der Erblasser andere Erben eingesetzt hat. Schnell tauchen da Fragen auf, beispielsweise wer als Erbe für den Pflichtanteil berechtigt ist oder welchen Anspruch auf einen Pflichtanteil ein Erbe überhaupt hat. Wir stellen Ihnen hier einige Fakten zum Pflichtanteil Erbe vor die Ihnen helfen sollen die grundlegenden Regelungen des Gesetzgebers zu verstehen. Bitte bedenken Sie dabei, dass jeder Fall gesondert betrachtet werden muss.

 

Was ist ein Pflichtanteil am Erbe?

Im BGB Erbrecht wird einem Testierenden grundsätzlich Testierfreiheit zugestanden. Um die Rechte der engsten Angehörigen zu schützen, wurden die Gesetze zum Pflichtanteil Erbe geschaffen. Für den Fall, dass ein Pflichtanteil-Berechtigter vom Erbe ausgeschlossen ist wird ihm dadurch dennoch ein Anteil gesichert.

Anspruch auf den Pflichtanteil am Erbe

Einen Anspruch auf den Pflichtanteil am Erbe räumt der Gesetzgeber den engsten Angehörigen ein wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Dazu zählen:

  • Kinder
  • Eheliche sowie nicht-eheliche, leibliche Kinder und adoptierte Kinder.
  • Kindes-Kinder (Enkel, Urenkel, etc.)
  • Eltern des Erblassers
  • Ehegatte
  • Partner einer gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebensgemeinschaft

Wie hoch ist der Anspruch auf das Pflichtanteil-Erbe?

Gesetzliche Erben sind die Personen, an die ein Erbe fällt, wenn kein Testament oder letzer Wille vorhanden ist. Werden diese gesetzlichen Erben enterbt, steht Ihnen ein Pflichtanteil zu, der einer Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Um die Höhe des Pflichtanteils am Erbe auszurechnen muss also zunächst ermittelt werden, wie hoch der gesetzliche Erbteil gewesen wäre.

Ein Beispiel kann das verdeutlichen:
Die Witwe Musterfrau hinterlässt ein Erbe im Wert von 100. 000 €. Sie hat 2 Kinder, von denen sie eins enterbt hat, das andere Kind wurde zum Alleinerben eingesetzt. Laut gesetzlicher Erbfolge steht jedem der Kinder ein Erbteil von 50.000 € zu. Das enterbte Kind hat einen Anspruch auf das Pflichtanteil-Erbe, also auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, es erhält 25.000 €. Der Rest des Geldes, also 75.000 € gehen an das Kind, das zum Alleinerben bestimmt wurde.

 

Das Pflichtanteil Erbe in der Praxis

In der Praxis ist die Ermittlung des Pflichtanteils am Erbe oft sehr kompliziert, da viele Faktoren zu bedenken sind. Der Pflichtanteil-Berechtigte hat Anspruch darauf, dass die Erben ihm alle notwendigen Daten und Fakten, die den Nachlass betreffen, mitteilen, damit er in der Lage ist, die Höhe des Pflichtanteils am Erbe zu errechnen. Ein Pflichtanteil-Berechtigter, der einen Betrag geerbt hat, der unter dem Pflichtanteil Erbe liegt, hat unter Berücksichtigung von Schenkungen, etc.  Anspruch auf einen Restpflichtteil.

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