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Erbrecht Pflichtteil

Erbrecht Pflichtteil, was ist das?

Prinzipiell kann ein Erblasser frei über sein Erbe verfügen, das heißt, er kann jede beliebige Person zum Erben einsetzen. Allerdings bestimmt das Erbrecht, dass direkte Hinterbliebene des Erblassers ein Recht auf eine Mindestbeteiligung am Erbe haben. Dieses Recht der Hinterbliebenen nennt man im Erbrecht Pflichtteil.

Wer ist Erbrecht Pflichtteil berechtigt?

Nur engste Verwandte des Erblassers werden vom Erbrecht als Pflichtteil berechtigt anerkannt.

  • Direkte Abkömmlinge: Kinder, Enkel und Kindeskinder (Urenkel)
  • Eltern
  • Ehepartner
  • Eingetragene gleichgeschlechtliche  Lebenspartner (nach der neuen Gesetzgebung)

Keinen Anspruch auf den Erbrecht Pflichtteil haben hingegen andere Verwandte, wie Geschwister oder Großeltern des Erblassers oder Lebenspartner ohne eingetragene Lebensgemeinschaft.

Was geschieht bei einer Enterbung mit dem Pflichtteil?

Auch im Falle einer Enterbung ist der Pflichtteil durch das Erbrecht geschützt. Eine enterbte Person, die Pflichtteil berechtigt ist, kann laut Erbrecht den Pflichtteil einfordern.
Sollte ein Erblasser wünschen, einen Pflichtteil-Berechtigten vollständig zu enterben, also auch seinen Pflichtteil zu entziehen,  ist dies nur in seltenen Fällen möglich. Nur sehr schwerwiegende Gründe werden vom Erbrecht als Berechtigung zur Entziehung des Pflichtteils anerkannt.
Ein Pflichtteil-Berechtigter kann auf seinen Pflichtteil verzichten und einem notariell bekundeten Pflichtteil-Verzicht zustimmen. Meist wird dies durch eine Abfindungszahlung ausgeglichen. In diesem Fall erlischt laut Erbrecht der weitere Anspruch auf einen Pflichtteil.

Zu welchem Anspruch berechtigt der Erbrecht Pflichtteil?

Wird ein naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen erhält er durch den Pflichtteil eine Mindestbeteiligung am Erbe. Er wird dadurch nicht zum Erben!
Ein Pflichtteil-Berechtigter, der im Testament oder Erbvertrag zwar bedacht wurde dessen Erbanteil aber unter dem Pflichtteil liegt, hat ebenfalls einen Anspruch auf eine zusätzliche Geldauszahlung.
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, der gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft gerichtet werden kann.

Die Höhe des Pflichtteils

Der Pflichtteil wird aus der Hälfte des gesetzlich bestimmten Erbteils ermittelt. Der gesetzliche Erbteil bestimmt die Erben beim Fehlen eines gültigen Testaments oder eines Erbvertrags. Ein einfaches Beispiel kann die Berechnung des Pflichtteils verdeutlichen:
Ein verwitweter Vater hat zwei Söhne und keine weiteren Nachkommen. Laut gesetzlicher Erbfolge würde jedem der Söhne die Hälfte vom väterlichen Erbe zufallen. Einer der Söhne wurde jedoch enterbt. Das Erbrecht sichert ihm den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbes beträgt. Er erhält also ein Viertel, sein Bruder erhält drei Viertel des Erbes.

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