Bevollmächtigung

Menschen, die frühzeitig für den Fall der Fälle vorsorgen möchten und dafür sorgen wollen, dass eine ihnen vertraute Person ihre Angelegenheiten regelt, sollten sich mit dem Thema Bevollmächtigung auseinandersetzen und die diesbezüglichen Möglichkeiten erörtern. Natürlich ist es kein schöner Gedanke, eines Tages mitunter nicht mehr Herr seiner Sinne zu sein und daher seine privaten Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln zu können, aber das Risiko besteht leider immer.

Jeden kann jederzeit eine massive Erkrankung ereilen oder ein schwerer Unfall treffen, so dass von einem Moment auf den anderen seiner Entscheidungsfähigkeit beraubt ist. Wenn ein Mensch in einer solch schwierigen Situation zumindest sicher sein kann, dass eine vertraute Person die persönlichen Angelegenheiten in die Hand nimmt und diese dem eigenen Wunsch entsprechend regelt, erweist sich dies als immense Erleichterung, denn bevollmächtigte Betreuer regeln Ihre Angelegenheiten.

Bevollmächtigung für Ausnahmesituationen

Eine Vollmacht ist natürlich nicht nur im Ernstfall von Vorteil, aber besonders in Ausnahmesituationen erweist es sich als überaus sinnvoll, vorgesorgt zu haben. Viele Menschen unterliegen dem Irrtum, dass die engsten Angehörigen gewisse Entscheidungen für Sie treffen dürfen, doch das ist nicht so. Bevollmächtigte müssen eine Vollmacht in jedem Fall, z.B. eine Patientenverfügung Vorsorgevollmacht, auch vorlegen, sonst ist es nicht möglich für einen anderen Menschen zu handeln. Unsere Vollmacht Muster geben Ihnen Beispiele, wie der Text gestaltet werden kann.

Eine schwerwiegende Erkrankung oder auch ein gravierender Unfall können dafür sorgen, dass man von einen Tag auf den anderen aus seinem bisherigen Leben gerissen und mitunter sogar seiner physischen und psychischen Fähigkeit beraubt wird. Im Zuge dessen trägt es maßgeblich zur eigenen Sicherheit und Beruhigung bei, wenn man bereits entsprechend vorgesorgt und eine vertraute Person bestimmt hat, die dann mit der in der Vollmacht definierten Vertretungsmacht ausgestattet wird.

Der Vollmachtgeber kann zwar aufgrund der Geschäftsunfähigkeit nicht mehr selbst entscheiden und Rechtsgeschäfte abschließen, hat aber eine Vertrauensperson an seiner Seite, die die fraglichen Angelegenheiten der Vollmacht entsprechend in die Hand nimmt. Im Zuge einer Betreuungsvollmacht wird vorrangig vor einer gerichtlich bestellten Betreuung diese vom Betroffenen selbst gewählte Person die Angelegenheiten des Vollmachtgebers regeln.

Bevollmächtigung und Erbrecht

In Hinsicht auf den eigenen Erbfall kann man zu Lebzeiten nicht nur mit einer Verfügung von Todes wegen aktiv werden, sondern zudem auch gegebenenfalls eine Bevollmächtigung in die Wege leiten. Insbesondere für die Zeit vom eigenen Tod bis zur Erbauseinandersetzung kann eine postmortale Vollmacht sinnvoll sein, denn auf diese Art und Weise kann der Bevollmächtigte auf das Vermögen zugreifen. Eine entsprechende Bankvollmacht ist in diesem Zusammenhang besonders lohnenswert, da der Bevollmächtigte so über das Bankguthaben des Verstorbenen verfügen kann und hiervon anfallende Kosten, wie zum Beispiel für die Beerdigung, begleichen kann. Im Zuge der Erbauseinandersetzung wird das Nachlass-Vermögen zwar ohnehin freigegeben, doch bis dahin vergeht für gewöhnlich einige Zeit.

Um sicherzustellen, dass die postmortale Bevollmächtigung auch im vollen Umfang wirksam wird, sollten künftige Erblasser diese von einem Notar beglaubigen lassen. Da sie selbst bei Wirksamkeit der Vollmacht verstorben sind und die Richtigkeit der Vollmacht somit naturgemäß nicht mehr bestätigen können, ist es sinnvoll, diesen Schritt rechtzeitig zu gehen und zu der postmortalen Bevollmächtigung einen Notar hinzuzuziehen.

Welche Grenzen bestehen bei einer Bevollmächtigung?

Wenn es um eine Bevollmächtigung geht, genießen Vollmachtgeber weitreichende Freiheiten. Die Vollmacht kann einzelne Bereiche, sämtliche Rechtsgeschäfte einer Art oder auch jegliche Bereiche umfassen. Grenzen werden hier nicht deutlich. Es gibt sie aber doch, denn höchstpersönliche Angelegenheiten können nicht delegiert und somit auch nicht durch einen Bevollmächtigten geregelt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erstellung einer Vollmacht?

Eine Bevollmächtigung soll beispielsweise für den Fall vorsorgen, dass man nicht mehr geschäfts- und/oder einwilligungsfähig ist und somit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Damit die Vollmacht für diesen Fall vorsorgen kann, muss man vorher aktiv werden. Entscheidend ist, dass man zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsfähig ist.

Besondere Formvorschriften gibt es dahingegen für gewöhnlich nicht, so dass die Vollmacht frei formuliert werden kann. Im Zweifelsfall schadet es aber nicht, einen Juristen zu konsultieren. So kann man beispielsweise einen Notar aufsuchen, der die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zudem bestätigen kann.

Wann erlischt eine Vollmacht?

Die Frage nach dem Erlöschen einer Vollmacht beschäftigt viele Menschen immer wieder, schließlich soll die Bevollmächtigung nur bestimmte Situationen abdecken und nicht für die Ewigkeit gelten. Wann die Vollmacht erlischt, ergibt sich jedoch aus ihrer Art sowie dem Inhalt.

Während einige Vollmachten befristet sind, gelten andere bis auf Widerruf. Vollmachtgeber können also stets auf einen Widerruf zurückgreifen, um eine einst erteilte Vollmacht außer Kraft zu setzen.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Die Bevollmächtigung ist eine große Sache, die für alle Beteiligten weitreichende Konsequenzen hat. Man darf diese folglich nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sollte die notwendige Ernsthaftigkeit an den Tag legen. Zudem schadet es nicht, ein paar Ratschläge zu berücksichtigen. Hier setzen die folgenden Tipps aus unserer Redaktion an.

Wählen Sie die bevollmächtigte Person sehr sorgfältig aus!

Im Rahmen einer Bevollmächtigung ernennt man eine Person zu seinem Stellvertreter und legt fest, dass diese in der benannten Situation im Namen des Vollmachtgebers handeln darf. Dies kann einzelne Bereiche oder alle Bereiche umfassen und weist somit eine enorme Tragweite auf. Zugleich kann der Vollmachtgeber im Ernstfall mitunter nicht eingreifen, weil er zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht geschäftsfähig ist.

Folglich ist viel Vertrauen erforderlich, um einer anderen Person solch weitreichende Befugnisse zu erteilen. Dessen muss man sich bewusst sein, wenn man eine Vollmacht erteilt. Dass der Bevollmächtigte eine Person sein muss, die das absolute Vertrauen des Vollmachtgebers genießt und von diesem sorgfältig ausgewählt werden muss, steht somit außer Frage.

Aktualisieren Sie Ihre Vollmachten regelmäßig!

Eine frühzeitige Vorsorge ist sehr löblich und unbedingt empfehlenswert, schließlich weiß man nie, wann der Fall der Fälle eintritt. Allerdings darf man es dann auch nicht versäumen, die Bevollmächtigungen immer wieder auf den Prüfstand zu stellen. Im Laufe eines Lebens verändert man sich und entwickelt zu bestimmten Dingen eine andere Haltung. Zudem können sich die Familienverhältnisse und Freundschaften verändern.

Daher sollte man die Vollmachten aktualisieren und vermeiden, dass diese veralten. Im Notfall kann man seinen Willen vielleicht nicht mehr äußern und klar machen, dass längst ein Umdenken stattgefunden hat und die Vollmacht nicht mehr dem persönlichen Willen entspricht.

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