Bankvollmacht

In der Regel empfiehlt es sich, für den Fall der Fälle vorzusorgen, sodass im Notfall Vertrauenspersonen wichtige Angelegenheiten regeln können. Dies sollte sowohl gesundheitliche, als auch finanzielle Aspekte beinhalten, denn falls man beispielsweise in Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden kann, ist so alles geregelt.

Mithilfe entsprechender Vollmachten kann man bereits im Vorfeld eine vertraute Person als Bevollmächtigten bestimmen und auf diese Art und Weise sicherstellen, dass niemand anderes die privaten Angelegenheiten übernimmt. Erteilen Sie eine Vollmacht zur Vorsorge und nehmen damit Ihr Schicksal auch in Notfällen selbst in die Hand. Der Vollmachtgeber erteilt die Vollmacht und bestimmt damit auch, welche Vertretungsmacht er übertragen möchte. Auf die Frage: „Wirken Vollmachten über den Tod hinaus?“ gilt wie bei allen Verträgen, es kommt auf die Bestimmungen und die Vollmachtsform an.

Viele Menschen denken bezüglich einer Vollmachtsvergabe in erster Linie an medizinische Angelegenheiten und stellen eine Patientenverfügung aus. Diese Patientenvollmacht räumt ein Vertretungsrecht ein das ist vollkommen richtig, doch sie bedenken nicht, dass auch für die Finanzen eine adäquate Vorsorge getroffen werden sollte. Mit einer Bankvollmacht lässt sich dies jedoch relativ leicht bewerkstelligen. Im Rahmen einer solchen Vollmacht wird eine dritte Person berechtigt, die Bankgeschäfte des Vollmachtgebers zu übernehmen, sofern dies die Situation erfordert.

Eine Bankvollmacht erteilen

Die Erteilung einer Bankvollmacht erweist sich in der Praxis als recht einfach und erfordert für gewöhnlich kein fundiertes Fachwissen in diesem Bereich. Banken halten entsprechende Vordrucke bereit und übernehmen auch gerne die Beratung. Es besteht jedoch keine Pflicht, einen solchen Vordruck für die Erteilung einer Bankvollmacht zu verwenden.

Wichtig für die Erteilung einer Bankvollmacht ist außerdem, dass der Vollmachtgeber genau definiert, wann die Bankvollmacht gelten und welchen Beschränkungen diese unterliegen soll. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass sich die Vollmacht nicht auf sämtliche Bankgeschäfte bezieht, sondern stattdessen nur für bestimmte Konten gelten soll. Natürlich ist es von zentraler Bedeutung zu definieren, in welchen Situationen die Bankvollmacht Anwendung finden soll. Im Zuge dessen kann man auch verfügen, dass diese über den eigenen Tod hinaus gelten soll. Auf diese Art und Weise kann der Bevollmächtigte nach dem Ableben des Vollmachtgebers dessen finanzielle Angelegenheiten regeln, ohne die Zustimmung der gesamten Erbengemeinschaft zu benötigen.

Juristische Aspekte einer Bankvollmacht

Grundsätzlich beinhaltet eine Bankvollmacht sämtliche Bankgeschäfte, sodass die berechtigte Person sämtliche Angelegenheiten des Vollmachtgebers regeln kann, falls dieser dauerhaft oder auch nur zeitweise hierzu nicht in der Lage sein sollte. Nichtsdestotrotz existieren von Gesetzes wegen gewisse Einschränkungen, die dafür sorgen, dass der Bevollmächtigte einige Handlungen nicht vornehmen darf. Welchen Umfang diese Einschränkungen haben, hängt vom Inhalt der Bankvollmacht, sowie den Vorschriften des jeweiligen Instituts ab. So sind Kreditaufnahmen, die Auflösung von Konten oder hoch spekulative Geschäfte im Rahmen einer Bankvollmacht für gewöhnlich nicht möglich. Dies ist auch sinnvoll, schließlich verfolgt eine Bankvollmacht die Sicherung des Vermögens des Vollmachtgebers und soll auf keinen Fall dazu führen, dass das Vermögen noch verringert wird.

Der deutsche Gesetzgeber sieht für Bevollmächtigte im Rahmen einer Bankvollmacht gewisse Vorschriften vor, die einen Missbrauch möglichst vermeiden sollen. Demnach muss sich der Bevollmächtigte gemäß § 154 AO einer Legitimationsprüfung unterziehen, wenn er von der Vollmacht Gebrauch macht. Zudem wird sein Name im Kontenabrufverfahren an Behörden übermittelt, wodurch ein Maximum an Sicherheit gewährleistet werden soll.

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