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Bevollmächtigte Betreuer regeln Ihre Angelegenheiten

Private Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln zu können und praktisch permanent auf Hilfe anderer Menschen angewiesen zu sein, ist eine schreckliche Vorstellung vor der sich die meisten Menschen fürchten. Vielen ist es aber einfach nicht vergönnt, sich bis ins hohe Alter eine vollständige Eigenständigkeit zu erhalten. Erkrankungen, Unfälle oder einfach auch Erscheinungen des Alterns können zu einer Pflegebedürftigkeit führen und auf diese Art und Weise dafür sorgen, dass ein selbstbestimmtes Leben zumindest teilweise nicht mehr möglich ist. Eine solche Situation kann jeden jederzeit treffen und muss demnach nicht zwingend erst im Alter eintreten. Aus diesem Grund sollte man Gedanken an eine etwaige Pflegebedürftigkeit auf keinen Fall verdrängen, sondern stattdessen schon frühzeitig vorsorgen.

Eine adäquate Vorsorge für den Fall der Fälle kann einer Pflegebedürftigkeit einen Großteil ihres Schreckens schon im Vorfeld nehmen. Daher sollte man nicht verdrängen, sondern sich stattdessen aktiv mit diesem Thema auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Eine Vorsorgevollmacht erweist hier in der Regel als optimale Lösung, denn durch eine derartige Vollmacht kann man eine Vertrauensperson bevollmächtigen und muss nicht fürchten, dass fremde Personen im Ernstfall die privaten Angelegenheiten regeln. Mithilfe einer Vorsorgevollmacht kann man außerdem verhindern, dass eine Person womöglich durch ein Gericht bevollmächtigt wird, zu der kaum oder kein Vertrauen besteht.

Vorsorgevollmacht als Ersatz für eine rechtliche Betreuung

Eine Vorsorgevollmacht gibt jedem Menschen so die Möglichkeit, im Vorfeld zu entscheiden, wer seine privaten Angelegenheiten regelt. In einer Notsituation selbst, wenn die Vorsorgevollmacht Anwendung findet, ist der Betroffene nicht mehr entscheidungsfähig, sodass dieser also auch nicht mehr festlegen kann, welche andere Person bevollmächtigt und so zum gesetzlichen Vertreter ernannt werden soll. Anhand einer Vorsorgevollmacht kann man dahingegen schon im Vorfeld festlegen, wer im Falle eines Falles die Rolle des Vertreters übernehmen und als Bevollmächtigter die privaten Angelegenheiten regeln soll.

Folglich kann durch eine Vorsorgevollmacht für gewöhnlich eine rechtliche Betreuung gänzlich vermieden werden. Da der Betroffene selbst frühzeitig vorgesorgt hat, besteht in der Regel kein Handlungsbedarf für ein Gericht, sodass die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers nicht erforderlich ist. Grundsätzlich ist eine rechtliche Betreuung erforderlich, wenn eine Person nicht mehr geschäfts- und /oder einwilligungsfähig ist. Damit weiterhin alles in geregelten Bahnen verläuft, regelt ein Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen. Falls die betroffene Person aber eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, ist eine rechtliche Betreuung nicht erforderlich, weil bereits eine Person bevollmächtigt wurde.

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