Vollmachten
Mit einer Vollmacht kann der Verfasser eines solchen Dokuments einer dritten Person die Befugnis erteilen, ihn zu vertreten. Demnach handelt es sich hierbei um ein Rechtsgeschäft, das auf der sogenannten Vertretungsmacht basiert. Vollmachten erweisen sich in vielerlei Situationen als sehr nützlich, denn so kann man einer anderen Person bestimmte Aufgaben übertragen, sofern man zwischenzeitlich oder auch dauerhaft nicht dazu in der Lage ist, diese selbst zu übernehmen.
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Vollmachten in verschiedenen Formen
Der deutsche Gesetzgeber kennt eine Vielzahl an Vollmachten, sodass sich für jeden Zweck die Passende findet. Im Rahmen einer Spezialvollmacht wird dem Vollmachtnehmer lediglich die Befugnis für eine einzelne, exakt definierte Aufgabe oder Handlung übertragen. Der Vollmachtgeber kann hiermit also genau festlegen, welche Handlungen der Bevollmächtigte übernehmen darf und welche nicht. Im Gegensatz dazu deckt eine sogenannte Generalvollmacht sämtliche Bereich ab und gilt, wie der Name schon sagt, generell. Das bedeutet, dass der Vollmachtnehmer den Vollmachtgeber in jeglicher Hinsicht offiziell vertreten kann und Rechtsgeschäfte in dessen Namen durchführen darf.
Dies erweist sich als sehr praktisch, insbesondere dann, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer Krankheit oder anderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln. Wer beispielsweise befürchtet, im Alter an Alzheimer zu erkranken oder bettlägerig zu werden, kann mit einer Vollmacht eine Person bestimmen, die die Stellvertretungsbefugnis erhält und so alle anfallenden Dinge übernimmt. Auf diese Art und Weise kann man sicher sein, dass die gewünschte Person diese Aufgaben übernimmt. Falls keine solche Vollmacht existiert und man in eine derartige Situation kommt, wird unter Umständen gerichtlich ein Betreuer bestellt. Bei diesem handelt es sich nicht selten um einen Fremden, der plötzlich mit recht intimen und vertraulichen Aufgaben betraut wird, was den meisten Menschen unangenehm sein dürfte.
Vollmachten die Erteilung erfordert hohes Vertrauen
Andererseits muss man natürlich auch bedenken, dass man dem Bevollmächtigten mit einer Vollmacht umfassende Rechte einräumt, die mitunter auch missbraucht werden können. Daher ist es von immenser Wichtigkeit, dass diese Person das volle Vertrauen des Vollmachtgebers genießt. Vollmachten erweisen sich demnach durchaus als vorteilhaft, gehen aber dennoch mit einem gewissen Risiko einher, dass man nicht unterschätzen darf.
Hierzulande existieren keine bestimmten Richtlinien für Vollmachten, sodass diese Form frei erstellt werden können. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, ein entsprechendes Schriftstück aufzusetzen, das die Befugnisse des Bevollmächtigten exakt definiert. Für den Fall, dass eine Generalvollmacht erteilt wird und sich diese auch auf Grundstücke bezieht, muss die Vollmacht durch einen Notar beglaubigt werden, um ihre volle Wirksamkeit zu entfalten. In allen anderen Fällen ist dies zwar nicht erforderlich, aber dennoch sinnvoll. Zumindest sollten Vollmachten ebenfalls schriftlich vorliegen, obgleich eine mündliche Vereinbarung juristisch ausreichend ist. Der Vollmachtnehmer muss schließlich Rechte des Vollmachtgebers wahrnehmen und diesen Dritten gegenüber vertreten, wodurch ein Beleg über diese Befugnisse sehr hilfreich ist.
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