Vollmacht

Die Vollmacht gibt einer Person Vertretungsmacht für ein bestimmtes Rechtsgeschäft. Bei jedem Rechtsgeschäft ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers Voraussetzung für die Erteilung der Vollmacht. Es wird unterschieden nach verschiedenen Vollmachtsarten. Die Vollmacht tritt nur in ffest bestimmten Situationen ein.

Der Widerruf oder das Ändern der erteilten Vollmacht ist jederzeit möglich. Der Vollmachtgeber hat also immer die Möglichkeit, diese an eine aktuellere Situation wieder anzupassen.

Vollmacht als Vorsorge

Die Vorsorgevollmacht für die Zukunft und eine eventuelle geistige oder körperliche Gebrechlichkeit zu verfassen, muss in jedem Fall vom Vollmachtgeber gut durchdacht sein. Unfälle, eine Operation oder weitere Krankheitsbilder treffen die Menschen meist völlig unerwartet. Die kann den Menschen in ausweglose Situationen bringen, in denen er nicht mehr selbst entscheiden kann. Diese Verantwortlichkeit muss sinnvoll und im Sinne des Betroffenen erfolgen. Damit sofort und entschieden gehandelt werden könnte muss man Vorsorge treffen. In solchen Fällen dürfen auch die engsten Familienmitglieder nur mit Hilfe einer Vollmacht in Ihrem Sinne entscheiden.

Arten der Vollmachten

Folgende Arten der Vollmacht können erstellt werden:

Vollmacht – die schriftliche Willenserklärung

Eine rechtsgültige Willenserklärung muss in jedem Fall schriftliche erfolgen. Vor oder zur Erstellung ist es ratsam eine Beratung in den vielen Fragen zur Vorsorgevollmacht (gilt entsprechend für Betreuungsverfügungen) einzuholen. Unterstützung bieten die örtlich zuständigen Betreuungsstellen sowie Betreuungsvereine oder auch Anwälte und Notare. Bei Fragen zur gesundheitlichen Situation wäre der behandelnde Hausarzt die richtige Adresse.

Vollmachten nur an Personen des Vertrauens

Die Rechtsgeschäfte aufgrund von Vollmachten werden nur mangelhaft geprüft. Ein Vertrauensmissbrauch würde also nur schwerlich auffallen. Vollmachten gehören also nur in die Hände besonders vertrauenswürdiger Menschen. Wenn die Vollmacht einmal erteilt wurde, bleibt die Verantwortung für die Rechtsfolgen Vollmachtgeber.

Die Originalvollmacht sollte gut und sicher aufbewahrt werden. Nur die gut gesicherte Vollmacht schützt den Vollmachtsgeber vor jeglichem Missbrauch. Man sollte allerdings auch keine unauffindbare Aufbewahrungsstelle suchen, denn nur die in einer Notsituation vorgelegte Vollmacht kann dem Betroffenen auch helfen.

 

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