Gerichtskosten beim Familiengericht

Meinungsverschiedenheiten und Differenzen sind im familiären Zusammenleben mehr oder weniger an der Tagesordnung, so dass solche Reibereien keinen Grund zur Besorgnis darstellen. Lässt sich aber keine Lösung finden, wodurch der Streit mitunter eskaliert, führt der Weg mitunter vors Familiengericht. So enden Auseinandersetzungen innerhalb der Familie mitunter mit einem familiengerichtlichen Verfahren. Oftmals ist dies auch der einzige Weg, eine endgültige Lösung zu schaffen, denn falls beispielsweise Eheleute feststellen, dass sie ihre Ehe nicht fortsetzen möchten, muss die Scheidung im Rahmen eines Verfahrens vor dem Familiengericht durchgeführt werden. Darüber hinaus sind die deutschen Familiengerichte unter anderem ebenfalls für Unterhaltsangelegenheiten, Sorgerecht für die Kinder und Belange im Zusammenhang mit dem Adoptieren und für Pflegschaften zuständig.

Familiengericht – Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten

Es ist sinnvoll einen Rechtsanwalt für Familienrecht mit der rechtlichen Vertretung beim Familiengericht zu betrauen. Unabhängig davon, um welchen Bereich es in einem konkreten Fall geht, gilt es stets zu beachten, dass im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens Kosten entstehen. In der Regel setzen sich diese aus den Gerichtskosten und Verfahrenskosten, sowie dem Anwaltshonorar zusammen. Folglich darf man den finanziellen Faktor im Rahmen eines Verfahrens vor dem Familiengericht nicht außer Acht lassen, obgleich dieser natürlich eine untergeordnete Rolle spielt.

Juristische Basis für Gerichtskosten beim Familiengericht

Ausschlaggebend für die Gerichtskosten beim Familiengericht sind demzufolge verschiedene Faktoren, wobei auch der Streitwert im Zuge dessen eine wesentliche Rolle spielt. Geht es um die Gerichtskosten beim Familiengericht ist das sogenannte Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, kurz FamGKG, die entsprechende juristische Basis.

Das FamGKG setzt sich in allen Einzelheiten mit den Gerichtskosten zum Verfahren beim Familiengericht auseinander und befasst sich somit mit der Fälligkeit, dem Vorschuss und der Vorauszahlung, dem Kostenansatz, der Kostenhaftung, den Gebührenvorschriften, den Wertvorschriften und weiteren Gesetzesgrundlagen, die in diesem Zusammenhang von Belang sind. In § 3 FamGKG ist juristisch verankert, dass sich die Höhe der Gerichtskosten beim Familiengericht aus dem jeweiligen Verfahrenswert ergeben.

Verbraucher sollten sich aber stets vor Augen führen, dass familiengerichtliche Verfahren (FamFG in Familiensachen) nicht nur Gerichtskosten zur Folge haben. Vor allem die Anwaltskosten fallen hierbei ebenfalls ins Gewicht, schließlich erfolgen zunächst einige Beratungsgespräche bevor es dann zum angestrebten Verfahren kommt. Um die Kosten zumindest auf ein Minimum zu reduzieren, sollte man gut vorbereitet zum Anwalt gehen und alle erforderlichen Unterlagen direkt mitbringen, denn so lassen sich mitunter unnötige Zusatztermine und damit auch Kosten vermeiden.

Kostenübernahme und Prozesskostenhilfe bei Familiensachen

Selbst wenn ein Rechtsschutz für Familienrecht besteht, bedeutet dies keinen kompletten Schutz vor jeglichen Kosten. In den meisten Fällen findet hierbei lediglich eine Kostenübernahme für das erste Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt statt, sofern es sich um Familiensachen handelt. Für einkommensschwache Personen besteht in der Bundesrepublik Deutschland aber die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. Im Zuge dessen übernimmt der Staat die Prozesskosten – Anwalts- und Gerichtskosten, falls der Antragsteller hierzu finanziell nicht in der Lage ist.

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