Sorgerecht für die Kinder bei der Scheidung

Eine Scheidung hat weitreichende Folgen für alle Beteiligten und beeinflusst somit nicht nur das Leben der einstigen Ehegatten erheblich. Auch für die gemeinsamen Kinder oder nach einer Adoption eines Ehepaares ändert sich hierdurch vieles. Während sie zuvor in einer klassischen Familie mit Mutter und Vater gelebt haben, zerbricht diese Familie mehr oder weniger im Zuge der Scheidung, schließlich zieht ein Elternteil aus und lebt somit nicht mehr mit den Kindern zusammen. Wer im Vorfeld das Sorgerecht bestimmt hat im Testament, sollte hier auch Änderungen beizeiten vornehmen.

Eine Scheidung der Eltern hat für die Kinder aber nicht nur emotionale Folgen, sondern zieht ebenfalls juristische Konsequenzen nach sich. Die Vormundschaft bei minderjährigen Kindern ist eine wichtige und elementare Angelegenheit im Familienrecht. So gilt es zu klären, wie mit dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder verfahren wird. Im Idealfall finden die beiden Ex-Partner gemeinsam eine für alle Seiten akzeptable Lösung. Für die Kinder ist es außerdem wünschenswert, wenn die Eltern nach der Scheidung mehr oder weniger freundschaftlich miteinander umgehen, weil sich das Kind so nicht hin- und hergerissen fühlt und den Eindruck gewinnt, sich für ein Elternteil entscheiden zu müssen. Zusätzlich verhindert ein respektvoller Umgang der beiden ehemaligen Ehegatten, dass mitunter ein erbitterter Rechtsstreit um das Sorgerecht entbrennt.Nach der Schlammschlacht um das Haus beginnt dann häufig das Tauziehen um die Kinder.

Das gemeinsame Sorgerecht

Eltern, die miteinander verheiratet sind, üben das Sorgerecht für die ehelichen Kinder stets gemeinsam aus und sind somit beide gleichermaßen befugt, Entscheidungen für die Kinder zu treffen. Lassen sich die Eltern scheiden, wirft dies viele Fragen auf, die unter anderem auch das Sorgerecht betreffen. Im Normalfall geht der deutsche Gesetzgeber aber davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiterhin bestehen bleibt. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die praktische Umsetzung des gemeinsamen Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern etwas schwieriger gestalten kann, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechende Regelungen zu finden.

Die Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil regeln, bei dem das Kind lebt. Anders gestaltet sich dies bei Entscheidungen von größerer Bedeutung, wie zum Beispiel die Schulart oder die Berufswahl. Solche Angelegenheiten sind für die Zukunft des Kindes von zentraler Bedeutung, weshalb beide Elternteile im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts auch gemeinsam entscheiden müssen.

Das alleinige Sorgerecht

Anders gestaltet sich dies beim alleinigen Sorgerecht, denn wie der Name bereits aussagt, liegt die Entscheidungsgewalt hierbei ausschließlich bei einem Elternteil. Der andere Elternteil hat keinerlei Mitspracherecht, unabhängig davon, ob es sich um Angelegenheiten des täglichen Lebens oder Entscheidungen von großer Bedeutung handelt. Nach der Scheidung steht es beiden Elternteilen frei, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Die Entscheidung fällt dann schlussendlich das zuständige Familiengericht, wobei Kinder ab 14 Jahren im Rahmen eines solchen Verfahrens ebenfalls zu Wort kommen und ihre Meinung kundtun können.

Sofern die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden können, liegt die Entscheidung beim Gericht, wobei das Wohl des Kindes selbstverständlich oberste Priorität hat. Der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht nicht erhält, hat zwar kein Mitspracherecht, aber dennoch das Recht, am Leben seines Kindes teilzuhaben. Dies wird gegebenenfalls durch ein Umgangs- und Besuchsrecht gerichtlich durchgesetzt.

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