Recht und Rechtsprechung im Erbrecht
Das Erbrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Gesetzgebung, was die Tatsache, dass diesem Rechtsgebiet das gesamte Fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches gewidmet ist, beweist. Der Tod ist zwar ein Thema, mit dem man sich nur überaus ungern auseinandersetzt, doch früher oder später wird man dennoch hiermit konfrontiert und muss der Realität wohl oder übel ins Gesicht sehen. So sollte man dieses Thema auf keinen Fall meiden, sondern sich stattdessen aktiv damit auseinandersetzen, um die eigenen Ängste abzubauen.
Hierbei geht es natürlich zunächst darum, zu akzeptieren, dass der Tod ein Teil des Lebens ist und jeden früher oder später ereilt. Indem man sich dies vor Augen führt und den Tod nicht zum Tabu-Thema erklärt, kann man der Zukunft etwas gelassener entgegen sehen. Abgesehen von der emotionalen Seite gilt es im Zuge dessen auch die juristischen Aspekte des Todes zu berücksichtigen. Durch den Tod eines Menschen stellt sich unter anderem auch die Frage, was mit dessen Hab und Gut geschehen soll. Hiermit beschäftigt sich das Erbrecht, das alle relevanten Regelungen für die diesbezügliche Rechtsprechung enthält. Es regelt die Vermögensnachfolge, wenn der Erblasser kein Testament hinterlässt, in Form der gesetzlichen Erbfolge. Jedem Menschen sollte jedoch klar sein zur Nachlassplanung ist das Testament verfassen wichtig.
Erbrecht-heute-Tipp: Wir empfehlen hierzu TÜV geprüfte rechtssichere Vorlagen, damit nach Ihrem Ableben auch Ihr Wille hinsichtlich Recht und Rechtsprechung im Erbrecht durchgesetzt werden kann.
Inhalte auf dieser Seite
Erbrecht im BGB – Basis für die Rechtsprechung in Erbangelegenheiten
Für die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch eines der wesentlichen Elemente und daher von immenser Wichtigkeit. Auch im Zusammenhang mit der Rechtsprechung in Erbangelegenheiten ist dies der Fall. Das Fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausschließlich dem Erbrecht vorbehalten, so dass sich dessen Gesetze in den Paragraphen § 1922 bis § 2385 BGB von der Gesamtrechtsnachfolge bis hin zum Erbschaftskauf alles finden.
Zunächst einmal befasst sich das Erbrecht mit den Grundprinzipien vom Erben und Vererben. So legt § 1922 BGB fest, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen zunächst als Ganzes in den Besitz der Erbengemeinschaft über geht. Nachfolgend gibt § 1923 BGB die Rahmenbedingungen für die Erbfähigkeit vor. Danach werden die Einzelheiten der gesetzlichen Erbfolge geklärt. Darüber hinaus sind auch die Rechtsvorschriften für Verfügungen von Todes wegen, Nachlassverbindlichkeiten, niemand muss Schulden erben und weitere Aspekte einer Erbschaft im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.
Nachlassgerichte – Instanzen der Rechtsprechung zum Erbrecht
Erbschaften erweisen sich in der Praxis oftmals als heikle Angelegenheiten, die einer klaren und konsequenten Rechtsprechung bedürfen. In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Rechtsprechung zum Erbrecht bei den Nachlassgerichten, die somit die gerichtlichen Instanzen für Erbangelegenheiten bilden.
Ausschlaggebend für die gerichtliche Rechtsprechung in Deutschland ist seit dem 01. September 2009 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Hieraus ergibt sich die Tatsache, dass es sich bei dem zuständigen Nachlassgericht um einen Teil des Amtsgerichts handelt, in dessen Bezirk der verstorbene Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Wie so oft im Leben, existieren auch in diesem Zusammenhang gewisse Ausnahmen. So ist der Wohnsitz des Erben für die Zuständigkeit des Nachlassgerichts ausschlaggebend, sofern es um die Ausschlagung der Erbschaft geht. Zudem werden in Baden-Württemberg die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte tätig.
Welche Aufgaben hat das Nachlassgericht?
Zentrale Funktion des Nachlassgerichts ist stets die Ausstellung des Erbscheins, sowie die Abwicklung des Nachlassverfahrens. Das ist für nationale, wie für internationale Erbschaften nicht anders, bei letzteren kommt allerdings ein zweiter oder dritter Staat ins Spiel und das betrifft dann Internationales Erbrecht. Es fallen auch die Aufbewahrung und die Testamentseröffnungen, sowie die Bestellung eines Testamentsvollstreckers oder Nachlasspflegers ins Aufgabengebiet eines Nachlassgerichts. Dieses ist in Deutschland somit die zentrale Instanz, wenn es um die praktische Umsetzung vom geltenden Erbrecht heute in der Bundesrepublik geht.
Während Notare und Anwälte die richtigen Ansprechpartner in erbrechtlichen Angelegenheiten sind, stellen die Nachlassgerichte somit die zuständigen Instanzen hinsichtlich der Gerichtsbarkeit dar und übernehmen die Vollstreckung des Erbrechts auf Basis des Fünften Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches.