Internationales Erbrecht: Andorra

In den östlichen Pyrenäen zwischen Frankreich und Spanien gelegen bildet Andorra mit einer Gesamtfläche von 468 Quadratkilometern den größten Zwergstaat Europas. Andorra wurde im Jahre 1278 gegründet und kann demnach auf eine lange Tradition zurückblicken, die sich auch heute noch in vielerlei Hinsicht bemerkbar macht. Vor allem in der Rechtssprechung zeigt sich die enge Verbundenheit des Zwergstaats Andorra zu seiner Vergangenheit. So erhielt das Fürstentum erst im Jahre 1993 eine eigene Verfassung, durch die Judikative, Exekutive und Legislative erstmals strikt getrennt wurden. Erst durch das Inkrafttreten der Verfassung am 14. März 1993 wurde Andorra zu einem souveränen Staat, der auf einem parlamentarisch-demokratischen System basiert.

Das Erbrecht in Andorra

In der Verfassung des Fürstentums von Andorra wird Andorra nicht nur als souveräner Staat etabliert, denn diese enthält unter anderem auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen, wie die Rechte der Andorraner. In Kapitel V Artikel 27 der andorranischen Verfassung ist im Zuge dessen neben dem Recht auf Privateigentum auch das Erbrecht juristisch manifestiert.

Hinsichtlich des Erbrechts zeichnet sich Andorra durch einige Besonderheiten aus, obgleich die heutige Gesetzgebung wie in vielen anderen Staaten nach wie vor auf dem Gemeinrecht aus dem alten Rom basiert. Anders als beispielsweise in Deutschland, existiert im Fürstentum Andorra jedoch kein gesetzliches Erbrecht für den überlebenden Ehegatten. Während die nächsten Verwandten, wie zum Beispiel die Kinder des verstorbenen Erblassers, automatisch am Nachlass beteiligt werden, wird der überlebende Ehegatte in Andorra nicht von Gesetzes wegen als Erbe eingesetzt. Wer verhindern will, dass sein Ehepartner im Falle eines Falles vollkommen leer ausgeht, muss daher ein Testament beim Notar hinterlegen. Durch ein solches notarielles Testament kann der Testator eine gewillkürte Erbfolge festlegen und somit unter anderem selbst bestimmen, ob der Ehegatte einen Erbteil erhalten soll.

Erbschaftssteuer in Andorra

Auf der ganzen Welt existieren nur einige wenige Orte, die als Steueroasen bekannt sind und sich im Zuge dessen vor allem bei Menschen, die ihr Vermögen vor dem Fiskus bewahren möchten, großer Beliebtheit erfreuen.

Das Fürstentum Andorra ist eines dieser Steuerparadiese, denn hier hat man im Allgemeinen nichts vom Fiskus zu befürchten.

So existiert in Andorra auch keine Erbschaftssteuer. Wer durch den testamentarischen Willen des verstorbenen Erblassers oder von Gesetzes wegen zum Erben wird, muss demnach nicht einen Cent seines Erbteils in Form von Steuern abführen. Dies trifft aber natürlich nur auf den andorranischen Staat zu. Ob der Erbe in einem anderen Staat steuerpflichtig ist, bleibt dann noch von Fall zu Fall zu klären.

weitere Artikel zur Thematik finden Sie hier:

Auslandserbe – wo muss ich Steuern zahlen?

Internationales Familienrecht und Erbrecht

Immobilien im Ausland erben

Ein Haus im Ausland vererben

Grundsätzliches zum internationalen Familien- und Erbrecht
Internationales Erbrecht (alle Länder in der Übersicht)

4.4/549 ratings