Was ist zu beachten beim Haus erben?

Ein Haus zu erben, ist oftmals ein Lichtblick in einer Zeit, in der man um einen geliebten Menschen trauert. Ein Eigenheim ist der Lebenstraum vieler Menschen, sodass die Erbschaft eines Hauses natürlich positiv aufgenommen wird. Im Gegensatz zu den meisten anderen Vermögenswerten ist ein Haus von dauerhaftem Wert und somit auch eine ideale Geldanlage.

Nichtsdestotrotz müssen die Erben einiges beachten, wenn ein Haus Bestandteil des Nachlasses ist. Ein solch großer Vermögenswert kann schließlich nicht so einfach unter den Miterben aufgeteilt werden, woraus sich mitunter einige Probleme ergeben können. So kann der eine oder andere Miterbe nicht selten für gravierende Differenzen sorgen, die ausarten und im schlimmsten Fall zu einem erbitterten Rechtsstreit führen können. Insbesondere dann, wenn die einzelnen Erben unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Verwendung des Hauses haben, existiert enormes Konfliktpotential.

Erblasser, die für diesen Fall vorsorgen möchten und möglichst schon im Vorfeld Streitigkeiten unter den Erben vermeiden wollen, sollten unbedingt genaue Anweisungen hinterlassen. So sollte das Testament auf jeden Fall klären, wie mit dem Haus verfahren werden soll. Soll die Immobilie veräußert und der Erlös unter den Erben aufgeteilt werden oder erhält einer der Erben ein dauerhaftes Wohnrecht? All diese Fragen gilt es möglichst zu klären, denn nur so hinterlässt man seine Erben nicht in Ungewissheit.

Beim Haus erben etwaige Schulden berücksichtigen

Abgesehen von den Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft droht bei der Erbschaft eines Hauses eine noch weitaus größere Gefahr, denn nicht selten erweist sich eine geerbte Immobilie auch als Schuldenfalle. Die Erbschaft eines Hauses ist also keineswegs immer mit Reichtum und Vermögen verbunden, sondern kann durchaus auch das Gegenteil bedeuten.

Hat der Erblasser noch zu Lebzeiten eine Hypothek aufgenommen oder das Haus mit anderweitigen Schulden belastet, die zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht getilgt waren, sind dann die Erben in der Pflicht, sofern sie das Erbe annehmen. Folglich erbt man nicht nur das Haus, sondern gleichzeitig alle etwaig bestehenden Nachlassverbindlichkeiten. Aus diesem Grund sollte man diese Entscheidung nicht voreilig treffen und innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist versuchen, den Wert des Hauses und die Höhe der Verbindlichkeiten in Erfahrung zu bringen.

Übersteigt der Wert des Hauses die etwaigen Schulden, lohnt sich natürlich die Annahme der Erbschaft. Ist dies nicht der Fall, ist die Erbausschlagung wirtschaftlicher, da die Erben ansonsten mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen. Ein Haus zu erben, kann also ein Gewinn für die Erben sein, aber durchaus auch einen Schuldenberg nach sich ziehen. Erben sollten ihre Entscheidung aus diesem Grund vom Wert des Hauses und der Höhe der Schulden abhängig machen.

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