Immobilien erben gerechter nach der Reform?
Das deutsche Erbrecht unterliegt einem stetigen Wandel und wird im Zuge dessen immer wieder angepasst. So finden in regelmäßigen Abständen Reformen des Erbrechts statt. Einerseits wirkt sich dies natürlich äußerst positiv aus, schließlich entspricht das Erbrecht so stets den aktuellen Gegebenheiten, doch andererseits bedeutet dies insbesondere für Laien einen erheblichen Nachteil. Durch die stetigen Veränderungen veraltet das angelesene Fachwissen recht schnell, sodass man nicht mehr auf dem neuesten Stand ist und dadurch Fehler macht bzw. nicht alle Möglichkeiten ausschöpft. Aus diesem Grund empfiehlt es sich immer, einen erfahrenen Experten zu Rate zu ziehen, denn ein Fachanwalt für Erbrecht oder auch ein Notar kennt die aktuellen Regelungen des Erbrechts und ist auch mit jüngsten Reformen vertraut.
Nichtsdestotrotz kann es natürlich nicht schaden, sich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB Erbrecht zu befassen und die Neuerungen der Reform zu begutachten. Auf diese Art und Weise können sich Erben ein gewisses Fachwissen aneignen und erhalten gleichzeitig einen Überblick über die Möglichkeiten, die das aktuelle Erbrecht mit sich bringt.
Erbrechtsreform 2010
Am 01. Januar 2010 ist die jüngste Erbrechtsreform in Kraft getreten, die in vielen Bereichen des Erbrechts mitunter große Veränderungen zur Folge hatte. Im Zuge dessen wurden unter anderem die Gründe für den Pflichtteilsentzug modernisiert, sodass die Entziehungsgründe nun für Ehegatten, Eltern und Abkömmlinge einheitlich gelten. Während ein ehrloser und unsittlicher Lebenswandel als Entziehungsgrund entfällt, ist seitdem eine rechtskräftige Verurteilung zu einer mindestens einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung Grund genug für eine Pflichtteilsentziehung. Durch die Neuregelung des Erbrechts werden zudem der Erblasser selbst und ihm nahestehende Personen gleichermaßen geschützt, sodass eine Pflichtteilsentziehung auch möglich ist, wenn sich der betreffende Erbe eines Verbrechens an dem Ehegatten oder einem Kind des Erblassers gegenüber schuldig gemacht hat.
Die Erbrechtsreform 2010 betrifft aber selbstverständlich nicht nur das Pflichtteilsrecht, sondern hat Einfluss auf praktisch sämtliche Bereiche des Erbrechts. So haben sich durch die Reform auch Änderungen für die Erbschaft von Immobilien und Kapitalvermögen ergeben. Speziell die erweiterte Stundungsregelung ist hier von Belang, denn durch diese wird das Erben von Immobilien und Unternehmen erheblich erleichtert. Zuvor konnten Erben nur in Härtefällen von der Stundungsregelung Gebrauch machen und so verhindern, dass sie die betreffende Immobilie oder das Unternehmen verkaufen oder sich verschulden mussten, um die pflichtteilsberechtigten Miterben auszuzahlen.
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