Hausübertragung statt später vererben

Ein eigenes Haus hat für viele Menschen einen enorm hohen Stellenwert, schließlich erfüllt es gleich mehrere Aufgaben. In erster Linie handelt es sich bei dem Eigenheim für gewöhnlich um das Zuhause. Zudem werden Immobilien oftmals als Anlage genutzt und dienen unter anderem der privaten Altersvorsorge. Sich in den eigenen vier Wänden frei entfalten zu können und gleichzeitig hierdurch gewissermaßen abgesichert zu sein, steht für Hauseigentümer für gewöhnlich im Vordergrund. In Anbetracht dieser wesentlichen Vorteile bringt man mitunter auch so manches Opfer und verzichtet im Laufe der Jahre auf einige Dinge, um sich die Immobilie leisten und den Traum vom eigenen Haus erfüllen zu können.

Beim Kauf einer Immobilie sollte man aber nicht nur an den eigenen Lebensabend denken, sondern sich auch bewusst machen, dass man im Idealfall für den eigenen Todesfall schon zu Lebzeiten vorsorgen und zum Beispiel für das Haus erben entsprechende Vorkehrungen treffen sollte. Damit das Eigenheim, für das man mit Sicherheit so manche Entbehrung in Kauf genommen hat, in die richtigen Hände gelangt, sollte man daher unbedingt entsprechende Maßnahmen ergreifen. In den meisten Fällen setzten Eigentümer hierbei auf ein Testament und legen in ihrer Verfügung von Todes wegen fest, wie im Erbfall mit der Immobilie verfahren werden soll. Dies ist die klassische, aber nicht die einzige Möglichkeit, adäquat vorzusorgen.

Hausübertragung per Immobilienschenkung

Die meisten Menschen entscheiden sich mehr oder weniger bewusst dafür, ihr Eigentum zu vererben und bleiben somit bis zu ihrem Tod Herr über ihr Hab und Gut, wieder andere möchten mit der sogenannten warmen Hand geben. Der deutsche Gesetzgeber hält aber durchaus auch alternative Lösungen bereit und gibt den Bürgern die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine Schenkung vorzunehmen. Viele Eltern stellen sich daher die Frage: Soll ich mein Vermögen lebzeitig verschenken oder vererben? So lässt sich beispielsweise eine Hausübertragung im Rahmen einer Immobilienschenkung ohne Weiteres bewerkstelligen. Im Schenkungsvertrag wird die Hausübertragung vom Schenker auf den Beschenkten rechtskräftig niedergeschrieben und von einem Notar beurkundet.

Der wesentliche Vorteil einer lebzeitigen Hausübertragung besteht darin, dass man so alle Angelegenheiten frühzeitig regeln und außerdem sicher sein kann, dass die richtigen Personen die Immobilie erhalten. Gleichzeitig lassen sich durch eine umfassende Nachlassplanung der Immobilienschenkung auch Steuern sparen, schließlich können die betreffenden Erbschaftssteuer – Freibeträge bei einer Schenkung alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Die Erbschaftssteuersätze sind beim schenken und vererben immer gleich, nur beim Erben können Sie naturgemäß lediglich einmal in Betracht kommen.

Erweist sich der Beschenkte als grob undankbar, besteht außerdem die Möglichkeit, die Immobilienschenkung rückgängig zu machen. Folglich kann man auf diese Art und Weise sicherstellen, dass alles wie gewünscht abläuft.

Trotzdem stößt die Immobilienschenkung bei Senioren oftmals auf Ablehnung, was vor allem in der Angst begründet ist, den Lebensabend nicht mehr im geliebten Eigenheim verbringen zu können, weil man nicht mehr der Eigentümer ist. Dem kann man jedoch leicht entgegenwirken, indem man im Rahmen der Hausübertragung beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht absichert und definiert. Zudem bestünde auch die Möglichkeit das noch weitergehende Nießbrauch – Recht zu vereinbaren. Beide Wohn- und Nutzrechte werden im Grundbuch per Grundbucheintrag festgeschrieben.

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