Was ist beim Schenkungsvertrag zu beachten?

Eine Schenkung stellt grundsätzlich ein normales, zweiseitiges Rechtsgeschäft dar, bei dem sich jedoch nur einer der Beteiligten, der Schenkende, zu einer Leistung verpflichtet. In den Paragraphen 516 BGB bis 534 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die juristische Grundlage der Schenkung zu finden, die unter anderem definiert, dass sich der Schenker nicht nur zu einer Leistung verpflichtet, sondern der Beschenkte dieser auch zustimmen muss. Erst wenn dies gegeben ist, kommt es zu einer rechtskräftigen Schenkung.

Schenkungsvertrag nicht notwendig bei Handschenkungen

Im Alltag machen sich die Menschen immer wieder Geschenke, sei es zu einem besonderen Anlass oder nur als kleine Aufmerksamkeit zwischendurch. Obwohl Schenkungen ein Bestandteil des alltäglichen Lebens sind, kennen nur die Wenigsten den juristischen Hintergrund. Solche Geschenke, die man zum Geburtstag, zu Weihnachten oder anderen Anlässen erhält, bezeichnet der Rechtswissenschaftler als Handschenkungen. Hierbei erfolgt die Vereinbarung bezüglich der Schenkung gleichzeitig mit der Übergabe des jeweiligen Geschenks, wodurch die Schenkung komplett vollzogen wurde.

Der Handschenkung steht das Schenkungsversprechen gegenüber. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Schenkende dazu, dem Beschenkten den versprochenen Gegenstand oder Geldwert zu übereignen, ohne dass dies sofort geschieht. Damit ein derartiges Schenkungsversprechen rechtswirksam wird, ist ein Schenkungsvertrag erforderlich (Muster). Mit diesem Schriftstück, das einen einseitig verpflichtenden Vertrag darstellt, geht der Schenker die Verpflichtung ein, den Vertragspartner aus seinem Vermögen zu bereichern. Damit dieser im Zweifelsfall etwas in der Hand hat und bei Nicht-Erfüllung des Schenkungsversprechens juristische Schritte einleiten kann, muss ein § 518 BGB entsprechender Schenkungsvertrag vorliegen. Hierin muss nicht nur der Wille des Schenkenden eindeutig erklärt werden, denn ein derartiger Vertrag bedarf außerdem der notariellen Beglaubigung. Ist diese Formerfordernis erfüllt, ist das Rechtsgeschäft des Schenkungsvertrags wirksam.

Der Schenkungsvertrag hat für die Beteiligten Vor- und Nachteile

Ein Schenkungsvertrag hat aber nicht nur für den Beschenkten Vorteile, sondern ist ebenfalls für den Schenkenden von Vorteil. Dieser verpflichtet sich mit einem solchen Vertrag zwar verbindlich zu der versprochenen Leistung, kann aber im Gegenzug auch Auflagen mit der Schenkung verknüpfen. Falls der Beschenkte sich nicht hieran hält, selbst wenn dies erst nach einigen Jahren der Fall ist, hat der Schenker die Möglichkeit, die Rückgabe des geschenkten Gegenstandes oder Geldbetrags gerichtlich einzufordern.

Schenkungen von Immobilien an die Kinder

Beabsichtigen Sie Schenkungen an die nachfolgende Generation zu machen, können Sie dies  bei Immobilienbesitzungen nur durch einen Notar aufsetzen und beurkunden lassen. Denken Sie auf jeden Fall daran, sich Wohnrechte (§ 1093 BGB) oder einen Nießbrauch (§ 1068 ff. BGB) zu sichern, damit Ihnen das Dach über dem Kopf erhalten bleibt. Die Schenkung des eigenen Wohnhauses ist immer mit Risiken verbunden, über die Sie der Notar gerne aufklärt.

4/558 ratings