Vermögen lebzeitig verschenken oder vererben?

Für Personen, die über ein gewisses Vermögen verfügen, stellt sich oftmals die Frage, ob es sinnvoller ist, dieses noch lebzeitig zu verschenken oder doch zu vererben. Beide Varianten haben durchaus ihre Vorzüge, sodass es hier keine pauschale Antwort geben kann. Der spätere Erblasser muss selbst entscheiden, was in seiner Situation besser ist und die Vor- und Nachteile genau abwägen. Falls Zweifel oder Unklarheiten bestehen, empfiehlt es sich einen Experten zu konsultieren. Ein Rechtsanwalt oder Notar kann seinem Klienten die Differenzen zwischen einer Schenkung und einem Erbe aufzeigen und so maßgeblich bei der Entscheidungsfindung helfen.

Verschenken oder vererben – Die Unterschiede

Im Zuge einer Schenkung überträgt eine Person bereits zu Lebzeiten ihr gesamtes Vermögen bzw. einen Teil hiervon auf eine dritte Person, wodurch sich die Eigentumsrechte grundlegend ändern. So wird der Beschenkte zum Eigentümer der Sache, während der Schenker seine Eigentumsrechte verliert und keinerlei Verfügungsgewalt mehr über die betreffende Sache hat. Oftmals geht es im Rahmen einer Schenkung um größere Vermögenswerte, wie zum Beispiel ein Haus, weshalb es sich für den Schenker empfiehlt, gewisse Vorkehrungen zu treffen. Im Falle einer Immobilie erweist es sich beispielsweise als sinnvoll, zusammen mit dem Schenkungsvertrag ein Wohnrecht zu definieren, denn so kann der Schenker trotz veränderter Eigentumsverhältnisse in seinem geliebten Heim bleiben.

Im Gegensatz dazu ändern sich die Eigentumsverhältnisse erst nach dem Tod des Erblassers, wenn sich dieser gegen eine lebzeitige Schenkung und stattdessen für das herkömmliche Vererben entschieden hat. Auf diese Art und Weise läuft der Eigentümer nicht Gefahr, sein Vermögen zu verlieren und im schlimmsten Fall auf das Wohlwollen des Beschenkten angewiesen zu sein.

Nichtsdestotrotz erweist sich eine Schenkung in der Praxis oftmals als sinnvoller und ist daher für viele Erblasser vorzuziehen. Einerseits erlebt der Schenker so noch, wie der Begünstigte mit dem Geschenk umgeht und kann auf diese Art und Weise sichergehen, dass dies nach den eigenen Wünschen erfolgt. Im Falle einer Schenkung sollte sich der Schenker aber unbedingt absichern und gewisse Vorkehrungen für den Fall treffen, dass es zu einem Streit kommt. Bei der Schenkung eines Hauses sollte auf jeden Fall über ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch nachgedacht werden.

Die Erbschaftssteuer

Auf den ersten Blick scheint der deutsche Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Schenkungen und Vererbungen zu machen, da in beiden Fällen gleichermaßen Erbschaftssteuer anfällt, sofern der Wert den gesetzlichen Freibetrag überschreitet. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass eine Schenkung im Zusammenhang mit einer soliden Nachlassplanung bares Geld sparen kann. Denn anders als bei einem herkömmlichen Nachlassverfahren kann der erbschaftssteuerliche Freibetrag alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden. Wer den Freibetrag also ausschöpft und das Erbe gegebenenfalls auf mehrere Schenkungen verteilt, kann dafür sorgen, dass möglichst wenig bzw. keine Erbschafts- oder Schenkung Steuer nach dem deutschen reformierten Erbrecht anfällt.

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