Erbschaftssteuer Freibeträge
Der Erwerb von Vermögen durch den Tod des Erblassers unterliegt grundsätzlich der Erbschaftssteuer. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die Vorgaben des Erbschaftsteuergesetzes (kurz: Erb.St.G). Die erbenden Verwandten können gegenüber dem Finanzamt die gesetzlich festgelegten Freibeträge geltend machen. Die Freibeträge können bei Schenkungen sogar alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Allerdings müssten beim Ableben des Erblassers innerhalb der 10-Jahres Frist die verbleibenden Jahre zurückgerechnet werden.
Inhalte auf dieser Seite
Erbschaftssteuer Freibeträge – Erbschaftsteuerreform
Die Reform der Erbschaftssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Das Ergebnis war für den Witwer, die Witwe, die Abkömmlinge und eingetragene Lebenspartner erfreulich. Sie müssen in Zukunft keine Erbschaftssteuer bezahlen, wenn sie im selbstgenutzten Wohneigentum auch weiterhin wohnen bleiben und für Kinder gilt dasselbe wenn sie es innerhalb der Auflagen des Gesetzes bewohnen.
Ausnahme für die Kinder: Das Familienheim darf die Gesamtwohnfläche von höchstens 200 Quadratmetern nicht überschreiten.
Die Vorgabe der Erbschaftssteuer – Freibeträge für die engsten Angehörigen wurden angehoben:
- Freibetrag für Witwer/Witwe von 307.000 € auf 500.000 €
- Freibetrag für Abkömmlinge von 205.000 € auf 400.000 €
- Freibetrag für Enkel von 51.200 € auf 200.000 €
Benachteiligt sind weiter entfernte Verwandte und weitere Erben, denn sie sollen künftig mehr Erbschaftssteuern zahlen aufgrund der für sie geltenden niedrigen Freibeträge.
Familienbetriebe können nach dem neuen Erbrecht ohne große steuerliche Belastungen vererbt werden. Bedingung ist hierzu allerdings, dass sie 10 Jahre lang unter Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze weitergeführt werden und die Lohnsumme nach 10 Jahren auch mindestens 100 % der Ausgangssumme beträgt. Firmenerben, die das Unternehmen nur 7 Jahre lang im Besitz halten müssten dann doch 15 % Erbschaftssteuern auf das gesamte Betriebsvermögen an das Finanzamt bezahlen. Voraussetzung für den niedrigen Steuerbetrag ist, dass die Lohnsumme am Ende der gesamten Zeit von sieben Jahren nicht unter 650 Prozent der Ausgangssumme sank.
Die Fortführung von Unternehmen durch die nächste Generation soll nach dem Tod des Firmeninhabers durch die neuen Regelungen gesichert werden.
Beim Vererben von Grundvermögen wird zukünftig bei der Berechnung der Steuer der volle Marktwert zu 100 % zugrunde gelegt.