Montag, 21. Mai 2012
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Muss ich das Erbe annehmen oder kann ich auch ablehnen?

Jeder Mensch hat das Recht, etwas abzulehnen, was ihm zum Nachteil gereicht. Dies ist unbestritten bei einem verschuldeten Erbe der Fall. Ein Erbe abzulehnen hat jedoch auch noch emotionale Aspekte. Es geht hierbei ja auch um das Ableben eines verwandten oder vielleicht geliebten Menschen. Dies lässt Erben die dazugehörigen rechtlichen Grundlagen der Schuldenhaftung oft vergessen. Aus Gründen der Pietät und auch eines Verantwortungsempfindens heraus werden solche Überlegungen oft zu spät oder gar nicht angestellt.

Auch beim Vererben sollte der Erblasser schon Vorkehrungen treffen. Die Trauerzeit verstellt den Hinterbliebenen nämlich oft die nüchterne Betrachtung der juristischen Gegebenheiten. Für alle Beteiligten wäre es besser, wenn Rechtsfragen und Schuldansprüche von Gläubigern schon im Vorfeld geklärt würden. Wenn die Fakten erst zur Eröffnung des Testamentes auf den Tisch kommen kann es unter den Familienmitgliedern zu großen Auseinandersetzungen kommen.

Viele Streitigkeiten entstehen auch erst durch nicht eindeutige Formulierungen oder das Bilden einer Erbengemeinschaft.

 

Verfassen Sie ein eindeutiges Testament 

Unter diesen Voraussetzungen ist es schwer verständlich, dass nur 20 % der Deutschen überhaupt ein Testament schreibt. Zudem ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren denn 90 % der erbrechtlichen Anordnungen können wegen ungenauen oder widersprüchlichen Formulierungen nicht im Sinne ihres Erstellers umgesetzt werden.

Es ist zu empfehlen, sich rechtzeitig kompetent unterstützen zu lassen. Machen Sie es Ihren Erben leicht, Ihren exakt formulierten letzen Willen umzusetzen. Meist geht es um die Absicherung des Ehe- oder Lebenspartners, um die Versorgung der Kinder und auch um die Übergabe der aufgebauten Firma.

 

Was kann ich tun wenn ich merke, dass der Nachlass verschuldet ist?

Die Annahme einer problematischen Erbschaft ist ganz sicher nicht leicht. Bei Erbengemeinschaften sollten zudem Vereinbarungen getroffen werden, damit die  eigenen Ansprüche gewahrt sind.

Erben sollten zudem genau prüfen, ob sie ein verschuldetes Erbe auch übernehmen wollen. Die Altschulden eines Erblassers übernimmt ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft aufgrund der umfänglichen Erbenhaftung auf jeden Fall mit.

 

Der Erb- und Todesfall löst unterschiedliche Verpflichtungen aus:

  

  • Die Gläubiger fordern ihr Geld
  • der Staat fordert die Erbschaftsteuer
  • Pflichtteilsberechtigte haben ein Anrecht auf einen Teil des Vermögens
  • Vermächtnisnehmer
  • Der Dreißigste (lesen sie hierzu bitten den separaten Artikel)
  • Die Bestattungskosten

 

Sämtliche Forderungen gehen nun an den Erben es lohnt sich also, darüber nachzudenken ob eventuell eine Erbeausschlagung sinnvoll sein könnte. Zu diesem Thema finden Sie in der Navigation einige interessante Artikel: „Erbeausschlagung“, „Dürftigkeitseinrede“, usw.

 

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