Die Erbensuche
Wie der Name schon sagt, versteht man unter einer Erbensuche die Suche nach den Erben eines verstorbenen Erblassers. In der Regel ist ein solches Verfahren zwar nicht nötig, da die Erben mit ihrem jeweiligen Wohnort bekannt sind. Die Erbensuche war ganz besonders nach den Kriegszeiten ein großes Thema, doch auch heute noch kommt es in Ausnahmefällen immer wieder dazu, dass der Aufenthaltsort der nächsten Verwandten eines Verstorbenen nicht bekannt ist. Manchmal muss außerdem erst einmal in Erfahrung gebracht werden, ob überhaupt erbberechtigte Verwandte des Erblassers existieren.Bis die Suche abgeschlossen ist müssen sich die Miterben einer Erbengemeinschaft gedulden, bevor ihr Erbanteil feststeht.
Insbesondere dann, wenn bei Anfall der Erbschaft nicht klar ist, ob Verwandte des Erblassers existieren, erweist sich die Erbensuche als recht schwierig. Bei Kenntnis haben die Nachlassgerichte sogar die Pflicht, dem ordnungsgemäß nachzugehen. Hierbei müssen sämtliche Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge überprüft werden, um sicherzustellen, dass kein Erbe übersehen wurde.
Inhalte auf dieser Seite
Die juristische Ermittlungspflicht
Trotz des mitunter erheblichen Aufwandes, der mit einer Erbensuche verbunden ist, muss eine solche stets durchgeführt werden, sofern nicht alle Erben bekannt oder auffindbar sind. So besteht für das zuständige Nachlassgericht bzw. den gerichtlich eingesetzten Nachlassverwalter gemäß § 1.960 BGB eine Ermittlungspflicht. Aber selbst sorgfältige Recherchen führen oftmals zu keinem Ergebnis, sodass die Erbensuche erfolglos bleibt.
Im Idealfall wird die Erbfolge durch die Erbensuche geklärt und der betreffende Erbe beantragt einen Erbschein, der ihn als Erben ausweist. Ein Erbenermittlungsverfahren ist jedoch nicht immer von Erfolg gekrönt. Falls ein Teil der Erbfolge selbst durch die intensive Erbensuche durch einen professionellen Erbenermittler vom Gericht nicht geklärt werden kann, findet zunächst eine öffentliche Aufforderung nach § 1965 BGB statt, durch die weitere Beteiligte zur Meldung aufgefordert werden. Bislang unbekannte Beteiligte haben nun eine gesetzliche Frist von sechs Wochen Zeit, sich beim zuständigen Nachlassgericht zu melden. Geschieht dies nicht, bleiben etwaig unbekannte Erben im Nachlassverfahren unberücksichtigt und werden somit auch nicht als erbberechtigte Personen geführt.
In vielen Fällen soll eine solche Erbensuche nicht nur einen Teil der Erbfolge klären, sondern die gesamte Erbfolge des verstorbenen Erblassers. Schließlich kommt es mitunter auch vor, dass nicht ein einziger Erbe bekannt ist. Ist dies der Fall, versucht das Nachlassgericht im Zuge der Erbensuche gesetzliche Erben zu ermitteln, denen der Nachlass des verstorbenen Erblassers von Gesetzes wegen zusteht. Für den Fall, dass keine gesetzlichen Erben existieren oder auffindbar sind, fällt der gesamte Nachlass an den Fiskus. Oftmals kommt das Vermögen des Erblassers zumindest zeitweise in die gerichtliche Hinterlegung, bis eindeutig geklärt ist, ob gesetzliche Erben existieren oder nicht. Dies ist aber selbstverständlich nur dann der Fall, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, die eine gewillkürte Erbeinsetzung beinhaltet.
Suchdienste und Detektive mit der Erbensuche beauftragen
Die Suche nach erbberechtigten Verwandten erweist sich in der Praxis für gewöhnlich als äußerst schwierig, da oftmals noch nicht einmal bekannt ist, ob noch weitere gesetzliche Erben existieren. Somit stellt sich die Erbenermittlung häufig als vergleichbare Suche nach der Nadel im Heuhaufen dar. Zudem erfordert die Erbensuche in der Regel ein spezielles Fachwissen. Falls sich also Verwandte des Erblassers in Folge einer Flucht oder Emigration im Ausland befinden, ist Expertenwissen gefragt, um diese ausfindig zu machen.
Folglich ist es nicht verwunderlich, dass die Erbenermittlung durch das zuständige Nachlassgericht oft erfolglos bleibt, schließlich muss sich das Gericht mit vielen Fällen gleichzeitig befassen und beschäftigt für gewöhnlich keine entsprechenden Experten. Aus diesem Grund kommen häufig Detektive, Suchdienste oder spezielle Erbenermittler zum Einsatz. Auf dem Gebiet der Personensuche sind diese absolute Profis, sodass hier beste Erfolgschancen gegeben sind. Da solche Dienstleister privat organisiert und nicht beim Staat angestellt sind, entstehen durch die Beauftragung eines derartigen Dienstes Honorarkosten. Diese machen zwischen 20 und 40 Prozent des der zu suchenden Person zufallenden Erbteils aus und werden ausschließlich bei Erfolg fällig.