Rechtsfolgen bei Trennung einer Ehe

Wenn sich ein Paar trennt, hat dies stets weitreichende Folgen, schließlich bedeutet das Ende der betreffenden Beziehung auch immer ein Scheitern des jeweiligen Lebensentwurfs. Vor allem wer sich für die Ehe entschieden hat, wollte den Rest seines Lebens mit dem Ehepartner verbringen und mit diesem gemeinsam die Höhen und Tiefen des Lebens meistern. In der Praxis lässt sich dies jedoch oftmals nicht umsetzen, weshalb jedes Jahr zahlreiche Paare folglich durch die gescheiterte Ehe wieder geschieden werden. Zunächst einmal müssen sich die beiden Ehegatten dies aber erst eingestehen und erkennen, dass ihre Ehe am Ende ist. Wenn zum Beispiel ein Partner fremdgeht, Lügen das Vertrauen zerstören oder einfach die Liebe im Laufe der Zeit verloren geht, ist die Ehe häufig nicht mehr zu retten und somit zum Scheitern verurteilt.

Im Zuge einer Scheidung zerbricht die Familie, die man sich gemeinsam mit seinem Partner aufgebaut hat. Zu dieser emotionalen Belastung kommen häufig noch Streitereien und Auseinandersetzungen dazu, sodass es sich hierbei um eine extreme Belastung handelt. Darüber hinaus bleibt eine Scheidung auch in juristischer Hinsicht nicht ohne Folgen und zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. So wird unter anderem der eheliche Güterstand aufgehoben, wodurch hinsichtlich des Vermögens ein enormes Konfliktpotential entsteht, schließlich muss das Hab und Gut unter den Ehegatten aufgeteilt werden.

Scheidung und Eherecht

Eine Scheidung hat selbstverständlich ebenfalls Auswirkungen auf das Erbrecht, die man auf keinen Fall außer Acht lassen darf. Grundsätzlich gehört der Ehegatte natürlich zu den Pflichtteilsberechtigten, gehört also zu den gesetzlichen Erben, wie in §§ 1931 ff BGB juristisch verankert ist. In welcher Höhe der überlebende Ehegatte erbrechtliche Ansprüche geltend machen kann, hängt dann von dem ehelichen Güterstand ab und davon, ob noch weitere gesetzliche Erben existieren.

Durch die Scheidung werden sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den beiden Ehegatten aufgehoben, sodass auch das gesetzliche Erbrecht erlischt. Während des Scheidungsverfahrens erweist sich die Sachlage jedoch mitunter als deutlich komplizierter, weshalb sich in Scheidung lebende Ehepartner durchaus auch mit dem Erbrecht auseinandersetzen sollten. Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, hat die betreffende Ehe juristisch noch Bestand, was sich selbstverständlich ebenfalls auf erbrechtliche Aspekte auswirkt. Sobald die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind und der Erblasser der Scheidung zugestimmt beziehungsweise diese selbst beantragt hat, wird das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten gemäß § 1933 BGB außer Kraft gesetzt.

Ehepaare, die sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen wollten und aus diesem Grund anderweitig vorgesorgt haben, müssen dies auch im Falle einer Scheidung beachten. So ist ein gemeinschaftliches Testament oder Erbvertag auch noch nach der Scheidung gültig. Im Falle eines vorliegenden Erbvertrags müssen beide Partner einen Notar aufsuchen und diesem gegenüber erklären, dass sie den Vertrag aufheben. Liegt ein Berliner Testament vor, reicht es aus, wenn ein Partner seinen Widerruf notariell beurkunden lässt. Der andere Partner muss währenddessen noch leben und bekommt den Widerruf durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt. Auch ein Wohnrecht wird nicht mir nichts dir nichts außer Kraft gesetzt. Das heißt man muss auch in dieser Hinsicht nach einer Scheidung handeln.

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