Testament Gebühren

Obgleich der deutsche Gesetzgeber durch die Testierfreiheit jedem Bürger die Möglichkeit gibt, seinen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln, wird diese bei Weitem nicht von jedem genutzt. Indem man ein Testament errichtet, kann man schließlich frühzeitig festlegen, wer inwiefern am Nachlass beteiligt und somit im Falle des eigenen Todes erbt. Dennoch machen nur die Wenigsten von diesem Recht Gebrauch und erstellen eine Verfügung von Todes wegen, so dass in den meisten Fällen die gesetzliche Erbfolge zum Einsatz kommt. 

Viele Menschen nehmen vom Testament verfassen Abstand, da sie eine solche letztwillige Verfügung einfach nicht für notwendig halten. Wer keine großen Reichtümer besitzt, glaubt somit oftmals, dass eine Nachlassplanung zu Lebzeiten nicht erforderlich, sondern mitunter vielleicht sogar übertrieben ist. Dass Streitigkeiten und teilweise sogar gerichtliche Auseinandersetzungen unter den Erben nicht von der Größe der Erbmasse abhängen, zeigt sich jedoch häufig in der Praxis. Da der verstorbene Erblasser keine Angaben zu seinen Wünschen und Vorstellungen hinterlassen hat, besteht nicht selten Unklarheit darüber, was dieser gewollt hat, was wiederum ein mehr oder weniger großes Konfliktpotential birgt. Wenn dann mehrere Erben zu wissen glauben, was im Sinne des Verstorbenen ist, ist Streit praktisch vorprogrammiert. 

In Anbetracht dessen erweist es sich folglich in den meisten Fällen als überaus ratsam, für den Ernstfall vorzusorgen und sich im Rahmen eines Testaments mit der Nachlassverteilung zu befassen. Für viele Menschen sind die mit der Testamentserrichtung verbundenen Notar Kosten ein nicht unwesentlicher Faktor, den es hierbei unbedingt zu beachten gilt. Sie übersehen dabei jedoch, dass hierdurch spätere Erbschein Kosten erspart werden. So stellt sich zunächst die Frage, welche Gebühren mit der Erstellung eines Testaments verbunden sind. 

Gebühren für das öffentliche Testament 


Während ein eigenhändiges Testament mit keinerlei Gebühren verbunden ist, weil man dieses vollkommen alleine errichtet, gestaltet sich dies bei einem öffentlichen Testament vollkommen anders, schließlich will auch der Notar bezahlt werden. So stellt das Honorar des Notars den wesentlichen Kostenfaktor in Sachen Testament dar. Der betreffende Notar erhebt eine Gebühr, die für die Testamentserrichtung, die Beglaubigung und alle Amtshandlungen gilt, die er im Erbfall vorzunehmen hat. 

Anders als in vielen anderen Bereichen existieren für die Testaments-Gebühren keine pauschalen Angaben. Stattdessen orientiert sich die Höhe der Gebühren für das öffentliche Testament am Wert des jeweiligen Nachlasses. Basis für die genauen Gebühren, die das Testament kostet, ist die Kostenordnung, die für jede Handlung des Notars einen bestimmten Gebührensatz vorsieht. Folglich können die Gebühren für Testamente von Fall zu Fall stark variieren, schließlich stehen diese einerseits in Abhängigkeit zur Höhe des Nachlasses und andererseits auch zu den Tätigkeiten, die der Notar in dem konkreten Fall ausführen muss. 

Künftige Erblasser, die sich beispielsweise für kein öffentliches Testament entscheiden, bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen aber dennoch fachmännische Unterstützung wünschen, können hierzu einen Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Erbrecht aufsuchen. Dieser steht seinen Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten gerne mit Rat und Tat zur Seite und erweist sich als studierter Jurist als kompetenter Ansprechpartner. Im Gegensatz zu Notaren unterliegen Rechtsanwälte jedoch nicht der betreffenden Kostenverordnung, wobei hierbei das Rechtsanwalt-Vergütungsgesetz zum Tragen kommt. Eine große Besonderheit besteht dabei darin, dass individuelle Gebührenvereinbarungen zwischen dem Anwalt und dem Testator ohne Weiteres möglich sind. 

Geht es um die Gebühren für ein Testament, sind die meisten Menschen wohl auf der Suche nach konkreten Antworten und präzisen Angaben zu den Kosten eines Testaments. Diese kann es jedoch nicht geben, schließlich hängen die Testaments-Gebühren von den verschiedensten zuvor genannten Faktoren ab. Wer mit einer Verfügung von Todes wegen vorsorgen möchte, sollte sich aus diesem Grund umfassend informieren und gegebenenfalls beim Anwalt, Notar oder Nachlassgericht nach den jeweiligen Kosten und Gebühren fragen. In den meisten Fällen zeigt sich im Zuge dessen, dass die Gebühren für das Testament gar nicht so hoch wie befürchtet sind. Daher sollte man sich nicht von vornherein von den etwaigen Kosten abschrecken lassen.
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