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Berliner Testament Vorlage

Wer nichts dem Zufall überlassen und auch für seinen eigenen Erbfall vorsorgen möchte, hat in Deutschland mehrere Möglichkeiten, ein Testament zu errichten. Im Allgemeinen kann der Testierende hierin ausschließlich über sein eigenes Hab und Gut verfügen und so seinen Nachlass regeln. Das Berliner Testament stellt als gemeinschaftliches Testament eine besondere Variante der Verfügung von Todes wegen dar, denn hierbei treten zwei Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam als Testierende auf. Indem man seinen Partner als Alleinerben einsetzt, stellt man so sicher, dass dieser durch den Tod des Erstversterbenden nicht auch noch Teile seines Eigentums verliert, weil die Ansprüche der Miterben aus dem Nachlassvermögen befriedigt werden müssen.

Wenn es um die Errichtung eines Berliner Testaments geht, muss man allerdings einiges bedenken. So stellt sich die Frage, was passiert, wenn beide Partner bei einem Unfall ums Leben kommen. Zudem muss auch geklärt werden, was geschieht, falls der überlebende Ehegatte später wieder heiratet. Die Kinder und andere Menschen, die nach dem zweiten Erbfall am Nachlass beteiligt werden sollen, können als Schlusserben im gemeinschaftlichen Testament berücksichtigt werden. Bei dieser Gelegenheit sollten künftige Erblasser ebenfalls das gesetzlich definierte Pflichtteilsrecht bedenken und gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen treffen und beispielsweise eine Pflichtteilsstrafklausel in das Berliner Testament integrieren, um die Pflichtteilsberechtigten von der juristischen Durchsetzung ihrer Ansprüche abzuhalten.

Eheleute, die zu Lebzeiten über ihr Vermögen bestimmen möchten, treffen mit einem Berliner Testament die richtige Wahl. Hierin kann man auch andere Erben berücksichtigen und sich unter anderem mit dem Pflichtteil befassen.

Mithilfe einer Vorlage ein Berliner Testament errichten

Der deutsche Gesetzgeber geht in § 2267 BGB ausführlich auf die ordnungsgemäße Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ein. Demnach kann ein Berliner Testament eigenhändig erstellt werden, so dass einer der Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner den gemeinschaftlichen letzten Willen lediglich handschriftlich festhalten muss. Mit der Unterschrift beider Partner wird die Verfügung von Todes wegen dann rechtskräftig. Auf den ersten Blick erscheint die Errichtung eines Berliner Testaments simpel und unkompliziert. Die testierenden sollten allerdings bedenken, dass es nicht nur auf die Form ankommt, sondern auch auf die inhaltliche Gestaltung sowie eindeutige und rechtskonforme Formulierungen. Da sich juristische Laien diesbezüglich etwas schwer tun können, erweist sich eine Vorlage für ein Berliner Testament immer wieder als immense Hilfe.

Berliner Testament – Vorlage als Orientierungspunkt

Von Gesetzes wegen genießen künftige Erblasser viele Freiheiten. Geht es um ein Berliner Testament, das als gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen eine besondere Position im deutschen Erbrecht einnimmt, ist die Verwendung einer Vorlage überaus sinnvoll. Das Muster kann allerdings lediglich als Orientierungspunkt dienen, schließlich ist jeder Erbfall absolut individuell. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können ihren Nachlass aber leichter regeln, wenn ihnen eine Vorlage für ein Berliner Testament zur Verfügung steht.

Wer sich dazu entschließt, gemeinsam mit seinem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ein Berliner Testament zu errichten, sollte die verfügbaren Vorlagen als Hilfestellungen betrachten und sich zudem Gedanken darüber machen, wie der persönliche Nachlass geregelt werden soll. Bei etwaigen Fragen oder Unklarheiten kann ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht helfen, der über umfassende Informationen und fundiertes Fachwissen verfügt und seine Mandanten auch über die Konsequenzen eines gemeinschaftlichen Testaments für den Überlebenden aufklären kann.

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