Unterhaltsregelung beim Getrennt leben
Solange eine Partnerschaft glücklich ist und die beiden Partner nicht einen Gedanken an eine Trennung verschwenden, existieren üblicherweise keine Probleme, was das Vermögen oder den Unterhalt betrifft. Die partnerschaftliche Verbundenheit macht es zu einer Selbstverständlichkeit, füreinander da zu sein und auch zu sorgen. Im Allgemeinen ist dies unabhängig davon, ob die beiden Partner verheiratet sind oder nicht, doch existiert ein Trauschein, besteht auch eine juristische Verpflichtung der beiden Ehegatten, zum Familienunterhalt beizutragen.
Geht die Partnerschaft aber eines Tages in die Brüche, müssen vielerlei Aspekte bedacht und berücksichtigt werden. Abgesehen davon, dass die gesamte Zukunftsplanung so aus den Fugen gerät, müssen auch juristische Dinge geklärt werden, zu denen unter anderem auch der Unterhalt oder das Besuchsrecht zählen.
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Unterhaltsregelung für ehemalige Ehegatten
Trennt sich ein Paar, das zuvor nicht verheiratet war, entstehen hierdurch grundsätzlich keinerlei Unterhaltsansprüche. Die Partnerschaft war in juristischer Hinsicht nicht von Belang, so dass auch die Trennung einer Lebensgemeinschaft mit keinen Pflichten oder Rechten einhergeht. Bei ehemaligen Ehegatten gestaltet sich die Situation jedoch grundlegend anders, denn hier hat der deutsche Gesetzgeber im BGB im Rahmen des Familienrechts durchaus Unterhaltspflichten für bestimmte Fälle vorgesehen. Während der Trennung kann der bessergestellte Partner unter anderem zu Trennungsunterhalt verpflichtet sein.
Obwohl in der Bundesrepublik Deutschland der Grundsatz der Eigenverantwortung gemäß § 1569 BGB gilt und somit jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt verantwortlich ist, kann nachehelicher Ehegattenunterhalt fällig werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der geschiedene Ehegatte aufgrund der Kindererziehung, einer Erkrankung oder seines Alters nicht erwerbstätig sein kann.
Kindesunterhalt
Abgesehen vom Unterhalt für den Ehegatten ist der Kindesunterhalt ebenfalls ein zentraler Aspekt des Unterhaltsrechts im Zusammenhang mit einer Trennung. So haben Kinder vorrangig unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Während der Elternteil, bei dem sie leben, dieser Verpflichtung in Form von Naturalunterhalt nachkommt, muss der andere Elternteil Barunterhalt leisten. Für den die Unterhaltsansprüche der Kinder spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht, denn der deutsche Gesetzgeber stellt eheliche und nicht eheliche Kinder vollkommen gleich.
Unterhaltsregelung im Vorfeld vereinbaren
Wenn es um den Unterhalt geht, geraten getrennt lebende Ehegatten recht schnell in Streit und finden mitunter keine einvernehmliche Lösung, so dass sich ein Gericht hiermit auseinandersetzen muss. Das Familiengericht verfährt hierbei nach den strengen Vorgaben im Unterhaltsrecht. Hat man aber bereits im Vorfeld Unterhaltsregelungen vereinbart und somit im Rahmen eines Ehevertrags vorgesorgt, kann dies die Nerven schonen und sorgt zudem von Anfang an für Klarheit. Folglich wird auf diese Art und Weise das Konfliktpotenzial einer Trennung erheblich reduziert.