Unterhaltsansprüche der Kinder
Für Kinder ist es besonders schlimm, wenn die Ehe der Eltern scheitert und ein Elternteil im Zuge der Scheidung aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht. Bestimmen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen den Alltag während der Trennung, ist die Situation für alle Beteiligten und vor allem für die Kinder praktisch unerträglich. Eine Scheidung ist dann oftmals die beste Lösung, bedeutet aber gleichzeitig in gewisser Hinsicht den Verlust eines Elternteils.
Neben vielen emotionalen Aspekten gilt es im Zuge dessen auch die Finanzen zu berücksichtigen, denn Kinder können im Falle einer Scheidung ihrer Eltern Unterhaltsansprüche geltend machen. In der Regel setzt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, diese Ansprüche durch. Grundsätzlich müssen selbstverständlich beide Elternteile für den Unterhalt des Kindes sorgen. Der deutsche Gesetzgeber geht aber davon aus, dass der Elternteil, der das Kind pflegt, erzieht und betreut, hiermit seine Unterhaltspflicht erfüllt hat. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, Unterhaltszahlungen leisten muss.
Wer hat Anspruch auf Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt ist ohne Frage die bekannteste Variante des Unterhalts, neben Unterhaltszahlung und Versorgungsausgleich, die eventuell für den Ehepartner anfallen usw. Das Unterhaltsrecht bei der Scheidung muss komplett neu geregelt werden. Dieses muss von den Eltern bzw. von den Erziehungsberechtigten eines Kindes geleistet werden. Im Normalfall ergeben sich diesbezüglich keine Probleme, solange die Familie in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Trennen sich aber die Eltern, zieht dies eine Trennung der Finanzen nach sich, sodass in Sachen Kindesunterhalt Klärungsbedarf besteht. Der deutsche Gesetzgeber definiert nicht nur, welcher Elternteil unterhaltspflichtig ist, sondern hat zudem juristisch verankert, wer überhaupt Anspruch auf Kindesunterhalt hat.
In erster Linie steht minderjährigen Kindern Unterhalt zu, schließlich ist es die Aufgabe der Eltern, das Kind zu versorgen. Wer sein minderjähriges Kind betreut und mit diesem in einem Haushalt lebt, wird in Sachen Unterhalt nicht zur Kasse gebeten, da er so seine Unterhaltspflicht bereits erfüllt. Dieser Partner übernimmt zumeist sowohl das Sorgerecht für die Kinder und sorgt zusätzlich für den angemessenen Unterhalt. Der Elternteil, der nach der Scheidung auszieht und nicht mehr die ständige Betreuung des Kindes übernimmt, muss dahingegen Kindesunterhalt zahlen. Hierbei gilt es zu beachten, dass minderjährige Kinder im deutschen Unterhaltsrecht eine Sonderrolle einnehmen, denn diesen gegenüber existiert eine gesteigerte Unterhaltspflicht. In der Praxis bedeutet dies, dass der Elternteil, der Unterhaltszahlungen leisten muss, juristisch dazu verpflichtet ist, alles in seiner Macht stehende tun zu müssen, um den Kinderunterhalt sicherzustellen.
Darüber hinaus haben aber auch Kinder, die bereits volljährig sind, unter Umständen Anspruch auf Unterhalt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich diese in der Berufsausbildung befinden, noch die Schule besuchen oder studieren, weil der Gesetzgeber dann davon ausgeht, dass diese Kinder nicht selbständig für ihren Unterhalt sorgen können. Grundsätzlich sind hierbei aber beide Elternteile zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, schließlich bedarf es keiner Pflege oder Erziehung mehr. Zusätzlich steht auch behinderten Kindern ein Unterhalt zu, da diese nicht selbständig für ihren Unterhalt sorgen können und somit auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind.