Ehevertrag Gütertrennung
Dem deutschen Güterrecht entsprechend handelt es sich bei dem hiesigen gesetzlichen Güterstand um die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Wer sich also für die Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft entscheidet, erklärt sich also damit einverstanden, dass das während der Ehe oder Partnerschaft hinzugewonnene Vermögen, der Zugewinn, im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen auf die beiden Eheleute oder Lebenspartner aufgeteilt wird. Diejenigen, die einen anderen Güterstand bevorzugen, müssen dies demnach vertraglich mit einem Ehevertrag regeln.
Neben der Gütergemeinschaft besteht somit noch die Möglichkeit, die Gütertrennung im Ehevertrag zu vereinbaren. Bei diesem familienrechtlichen Güterstand zwischen zwei Lebenspartnern oder Eheleuten werden die Vermögensmassen der beiden Parteien vollkommen unabhängig voneinander betrachtet. Im Falle der Scheidung bleibt demnach also jeder Partner weiterhin Eigentümer des Vermögens, das er mit in die Ehe gebracht hat. Zudem existiert bei der Gütertrennung kein Zugewinnausgleich, sodass auch das während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbene Vermögen nicht geteilt werden muss. Einzige Ausnahme bildet hierbei das gemeinsame, eheliche Vermögen, wie zum Beispiel ein gemeinsames Auto, die Einrichtung der ehelichen Wohnung oder der zusammen genutzte Hausrat.
Ehevertrag Gütertrennung – notarielle Vertragsgestaltung erforderlich
Paare, die sich für die Gütertrennung entschieden haben, müssen aber auch unbedingt beachten, dass diese durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag bzw. Partnerschaftsvertrag vereinbart werden muss, da diese ansonsten im Falle einer Scheidung gerichtlich nicht anerkannt werden kann.
Der Güterstand der Gütertrennung bedarf folglich einiger Vorbereitung und muss stets vertraglich geregelt und durch einen Notar beglaubigt werden, sodass hiermit ein gewisser Aufwand verbunden ist. Zudem sind die Beweggründe für die Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft in der Regel romantischer Natur, sodass juristische Aspekte hier häufig außer Acht gelassen werden. Aus diesem Grund schließen nur wenige Paare einen Ehevertrag ab, da dieser anfänglich oft für unnötig gehalten wird. Schließlich treten die Regelungen eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrags nur im Falle einer Scheidung in Kraft.
Nichtsdestotrotz erweist sich ein Ehevertrag in vielen Fällen als sehr nützlich, denn falls es doch zur Scheidung kommt, können so langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld vermieden werden. Hierbei gilt es aber gründlich zu überlegen, ob die Gütertrennung die richtige Wahl ist. Einerseits hat dieser Güterstand zwar viele Vorteile, weil so jeder Partner sein Vermögen behält. Andererseits kann sich die Gütertrennung aber auch negativ auswirken. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einer der Eheleute mehrere Jahre die Kindererziehung übernommen hat und daher in dieser Zeit nicht berufstätig sein konnte.