Radio Berlin zum Familien- und Erbrecht
Das Familienrecht erweist sich in der Praxis immer wieder als überaus brisanter Teilbereich der deutschen Rechtsprechung und ist nicht selten für familiäre Auseinandersetzungen verantwortlich. Zentrale Themen hierbei sind für gewöhnlich das Erbrecht und der Unterhalt, da es im Zuge dessen um wirtschaftliche Aspekte geht. In der Bundesrepublik Deutschland bildet das Bürgerliche Gesetzbuch die entsprechende Gesetzesgrundlage und enthält praktisch alle relevanten Gesetze und Bestimmungen. Während sich das Vierte Buch des BGB (§ 1297 BGB – § 1921 BGB) dem Familienrecht widmet, wird das Erbrecht im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1922 BGB – § 2385 BGB) ausführlich thematisiert.
Juristischen Laien hilft ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch in der Regel aber kaum weiter, weil ihnen einfach das Fachwissen fehlt, um die Gesetze im Kontext zu sehen und somit die Wirkung der juristischen Bestimmungen zu erkennen. Zudem sind auch die Zusammenhänge im einzelnen Fall wichtig, da kommt es mitunter auf den kleinsten Wortlaut an und alles ist anders zu interpretieren. So macht es – zum Beispiel – einen erheblichen Unterschied, ob man lediglich Vorerbe ist oder ein befreiter Vorerbe.
Radio Berlin hat den hohen Informationsbedarf erkannt und aus diesem Grund eine Radiosendung zum Thema Familien- und Erbrecht ausgestrahlt. Der erfahrene Jurist Dr. Walter Joswig stand den Hörern im Rahmen der Radiosendung Rede und Antwort. Viele weitere Informationen zum Familien- und Erbrecht erhalten Interessierte also in der entsprechenden Radiosendung von Radio Berlin. Nichtsdestotrotz sollte man sich in jedem Lebensabschnitt mit dem Familien- und Erbrecht befassen. Gerade bei einer Erbschaft im Ausland wird es geradezu zur Pflicht, in dieser Hinsicht fachlichen Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu suchen, denn Internationales Erbrecht ist noch komplizierter.
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Viele Unklarheiten in Sachen Unterhalt
Der Unterhalt ist ein Thema, das viele Menschen betrifft und beschäftigt, aber oftmals auch für Unklarheiten sorgt. Dies hat sich ebenfalls in der Radiosendung zum Thema Familien- und Erbrecht bei Radio Berlin gezeigt. Dass die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt von zentraler Bedeutung ist und die Höhe des zu leistenden Barunterhalts vorgibt, ist hierbei den meisten Menschen klar. Nichtsdestotrotz bestehen nicht selten Unsicherheiten bezüglich der Anwendbarkeit der Düsseldorfer Tabelle. Obgleich jedes Gericht eigene Richtlinien verfassen kann, orientieren sich die Oberlandesgerichte im gesamten Bundesgebiet an der Düsseldorfer Tabelle und nehmen diese als Maßstab. In der Praxis kann es aber durchaus vorkommen, dass regional kleine Unterschiede gemacht werden, die in den Richtlinien des zuständigen Oberlandesgerichts begründet sind.
Ein ebenfalls wesentlicher Aspekt des Unterhaltsrechts ist die Tatsache, dass der Elternteil, der nicht mit dem unterhaltspflichtigen Kind zusammenlebt, zu Barunterhalt verpflichtet ist. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, kann das Jugendamt hinzugezogen werden oder auch eine Unterhaltsklage erfolgen. Hat das Kind jedoch das 18. Lebensjahr vollendet, werden beide Elternteile für den Unterhalt zur Rechenschaft gezogen. Im Zuge dessen gilt es zu beachten, dass bei volljährigen, unterhaltspflichtigen Kindern das Kindergeld voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird. Darüber hinaus wird auch eine etwaige Ausbildungsvergütung angerechnet. Unabhängig davon, wie hoch der Unterhaltsanspruch ist, spricht der deutsche Gesetzgeber Unterhaltspflichtigen stets den Selbstbehalt zu, so dass dieses Mindesteinkommen die Grenze der Leistungsfähigkeit darstellt.
Fragen zum Thema Erbrecht
Neben dem Unterhalt war auch das Erbrecht ein zentrales Thema der Sendung von Radio Berlin. Oftmals stellen sich Verbraucher beispielsweise die Frage, ob und inwiefern sie ihren Ehegatten von der Erbfolge ausschließen und damit praktisch enterben können. Dr. Walter Joswig hat klargestellt, dass das Ehegattenerbrecht auch durch eine anderslautende Verfügung von Todes wegen nicht gänzlich ausgeschaltet werden kann. So steht dem überlebenden Ehegatten stets zumindest ein Pflichtteil zu, es sei denn, er hat einem Pflichtteilsverzicht zugestimmt, lediglich ein Ehevertrag mit Gütertrennung reicht hierbei nicht unbedingt aus.