Der Erblasser hat auch Möglichkeiten, den Pflichtteil zu entziehen. Dies ist jedoch lediglich unter engen gesetzlichen Vorgaben möglich lt. §§ 2333 - 2335 BGB. Hier ist festgelegt dass dies insbesondere möglich ist, wenn ein Berechtigter gegenüber dem Erblasser und seinen...
Der Erblasser kann dem Erben vor seiner Einsetzung natürlich auch Bedingungen auferlegen. Er könnte auf diese Art und Weise seine/n Erben zu bestimmten Verhaltensweisen bewegen. Es könnte auch beabsichtigt sein, die Übernahme der Erbschaft bis beispielsweise zur Volljährigkeit zeitlich hinauszuziehen....
Die Verjährung von Ansprüchen sieht ein Gesetzgeber grundsätzlich vor. Diese Fristen stehen im BGB und wir haben sie Ihnen zusätzlich auch genau aufgelistet. Die Verjährung von Ansprüchen gibt dem Erben nach Ablauf dieser Zeit auch die Sicherheit, dass er mit...
Die gesetzlichen Erbfolgeregelungen können durch den Erblasser durch das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages ein Stück weit ausgeschlossen werden. Dies wird ihm zwar durch das verfassungsrechtlich verankerte Recht der Testierfreiheit zugesichert, doch hierbei können Pflichtteilsrechte nicht gänzlich außer Kraft...
Vermächtnisse sind Begünstigungen, die ein Erblasser jedem Verwandten, Freund oder Bekannten zukommen lassen kann. Meist dienen die Vermächtnisse der Erinnerung an den Verstorbenen. Es sind häufig auch Dinge, von denen der Verstorbene wusste, dass sie dem Begünstigten ganz besonders gefallen...
Gesetzesvorlage: § 2258 BGB Widerruf durch ein späteres Testament (BGB Erbrecht Buch 5 Abschn.3  Titel 7 (Errichtung eines Testaments). Durch das Verfassen eines neuen Testaments wird ein älteres in den Bereichen  aufgehoben, in denen es mit dem früheren Testament im...
Übertragbar ist ein Pflichtteilsanspruch im üblichen Sinne eigentlich nicht. Ein gesetzlicher Erbe kann also nicht beliebig bestimmen, wer statt seiner das Pflichtteilsrecht ausübt. Dieses Pflichtteilsrecht wird dadurch an seine Kinder übertragen, dass er selbst vor dem Erbfall gestorben ist. Vererblich...
Die Rechtsbegriffe: Letztwillige Verfügung, Vermächtnis, Erbe usw. werden oft durcheinandergebracht. Aus der „Letztwilligen Verfügung“ (Testament oder Erbvertrag) ist oft nicht eindeutig zu erkennen, ob ein Begünstigter nun Erbe, also Rechtsnachfolger oder nur Vermächtnisnehmer ist. Die häufig angewandte Bezeichnung „vermachen“ sind...
Der Sterbefall kommt meist ganz überraschend für die Angehörigen. Verwandte des Verstorbenen sollten die wichtigsten erbrechtlichen Regelungen beachten. Nur so kann der Erbe den rechtlich umfangreichen Haftungsrisiken aus dem Weg gehen. Wenn man ein Testament findet ist man in jedem...
Mit dem Verfassen des Testaments ist die gesetzliche Verteilung des Nachlasses aufgehoben. Es gibt die Möglichkeiten, einen Ehe- und Erbvertrag zu schließen oder ein Testament mit den letztwilligen Verfügungen zu schreiben. Dies kann entweder zu Hause und eigenhändig oder beim...