• Start
  • Erbrecht
  • Ist ein Widerruf des Testaments überhaupt möglich?

Ist ein Widerruf des Testaments überhaupt möglich?

Gesetzesvorlage: § 2258 BGB Widerruf durch ein späteres Testament (BGB Erbrecht Buch 5 Abschn.3  Titel 7 (Errichtung eines Testaments).

Durch das Verfassen eines neuen Testaments wird ein älteres in den Bereichen  aufgehoben, in denen es mit dem früheren Testament im Widerspruch ist.

Falls es kein späteres gibt oder wird dieses auch widerrufen, so werden im Zweifel die Anordnungen des früheren Testaments wirksam.

Welche Möglichkeiten habe ich ein Testament zu widerrufen?

Jedes Testament kann grundsätzlich widerrufen werden. Sämtliche Regeln des Erbrechts lassen auch Ausnahmen oder Sonderfälle zu, deshalb können wir Ihnen im Einzelfall nur raten sich professionell beraten zu lassen. 

Beim gemeinsamen Testament ist dies erschwert da dieses auf Gegenseitigkeit verfasst wird und man dem Partner die Änderung und auch die Aufhebung bekannt geben muss. Die Widerrufsmöglichkeit ist allerdings beendet, wenn einer der beiden Verfasser verstirbt. Mit dem Versterben eines Testamentspartners ritt die Bindungswirkung an die Anordnungen ein. Eine Bindungswirkung beim Erbvertrag beginnt schon mit seinem Abschluss. Der Erblasser könnte sich allerdings vorbehaltene Rücktrittsrechte einbauen, oder alle Beteiligten dazu bringen mitzuwirken an der Aufhebung der Anordnungen.

Jede letztwillige Verfügung, so nennt man Testamente oder Erbverträge im juristischen Sinne kann schon aus Gründen der Testierfreiheit noch geändert werden. Lebensumstände können sich jederzeit ändern und dem kann ein Erblasser jederzeit Rechnung tragen.

Wie muss ich vorgehen, um ein Einzeltestament zu ändern?

Der Widerruf eines Testaments könnte erreicht werden durch nachfolgende Maßnahmen:

  • Erstellen eines neuen Testamentes (Widerrufstestament)
  • Verfassen einiger abändernden Verfügungen in einem neuen Testament
  • Das Vernichten einer nicht mehr gewünschten Testamentsurkunde

Entscheidend ist immer, dass das gültige oder das abändernde Testament klar erkannt werden kann vom Nachlassgericht. Hierzu ist immens wichtig das jedes Testament das Datum und die Unterschrift hinzuzufügen.

Eine Besonderheit gibt es für den Widerruf des notariellen Testaments. Dieses wird in der Regel vom Notar in amtliche Verwahrung genommen. Wenn man dieses  hinterlegte Testament aus dieser Verwahrung nimmt, ist es dadurch automatisch widerrufen. Bei der Rückgabe muss das Nachlassgericht oder der Notar auf diese weitreichende Folge hinweisen. Das notarielle Testament gilt in Folge also nicht als privatschriftliches Testament weiter. Der Erblasser müsste in diesem Fall ein neues Testament errichten.

Zurück zu Fragen & Antworten

4.2/537 ratings