Rechtsanwalt für Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts besteht in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich keine Anwaltspflicht, so dass sich an einem Erbfall beteiligte Personen nicht zwingend an einen Rechtsanwalt wenden und diesen mit dem Erbfall betrauen müssen. So ist es dem künftigen Erblasser, sowie den Erben freigestellt, ob sie einen Rechtsanwalt engagieren oder nicht. Der komplexe Aufbau des deutschen Erbrechts macht es überaus empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu engagieren, der sich auf dieses Teilgebiet der Rechtswissenschaften spezialisiert hat. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn man Liegenschaften im Ausland zu vererben hat. Hier ist das jeweilige Landesrecht (z.B. Erbrecht Spanien oder italienisches Erbrecht) ebenfalls zu berücksichtigen. Solche noch komplexeren Fälle werden nach den internationalen Erbrecht abgewickelt.
Auf diese Art und Weise läuft man als Laie nicht Gefahr, wichtige Details zu übersehen, die mitunter den gesamten Ablauf des Nachlassverfahrens nachhaltig beeinflussen. Mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Erbrecht kann man sicher sein, dass die eigenen Interessen optimal vertreten werden und man zudem seine Rechte und Pflichten kennt. Dies trifft gleichermaßen für künftige Erblasser und Erben zu, so dass ein Rechtsanwalt auf jeden Fall eine große Hilfe sein kann.
Anwaltliche Unterstützung für den künftigen Erblasser
Auch wenn der eigene Tod kein Thema ist, mit dem man sich gerne auseinandersetzt, ist es ratsam, dies doch zu tun und schon frühzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Indem man beispielsweise ein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen errichtet, kann man adäquat vorsorgen und zu Lebzeiten festlegen, was mit dem persönlichen Hab und Gut nach dem eigenen Tod geschehen soll. Auf diese Art und Weise verschafft sich der künftige Erblasser ein Höchstmaß an Sicherheit und kann der Zukunft so gelassener entgegensehen. Damit der letzte Wunsch des Erblassers im Erbfall auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird, muss dieser natürlich rechtskräftig verfasst worden sein. Der deutsche Gesetzgeber sieht verschiedene Vorschriften für Testamente vor und reglementiert somit die Form einer letztwilligen Verfügung. Als Laie hat man hiervon in der Regel keine Kenntnis und zudem mitunter Schwierigkeiten, alle Gesetze und Vorschriften zu berücksichtigen.
In Anbetracht dessen kann es sich daher als überaus ratsam erweisen, einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen und diesen bei der Errichtung eines rechtskräftigen Testaments um Hilfe zu bitten. Für ein eigenhändiges Testament ist dies juristisch zwar nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis durchaus empfehlenswert. So erhält der künftige Erblasser anwaltliche Unterstützung und wird kompetent beraten, wodurch die Gefahr das ein Testament ungültig ist praktisch ausgeschlossen werden kann. Gleichzeitig müssen Erblasser aber auch berücksichtigen, dass ein öffentliches Testament eine notarielle Beurkundung erfordert und somit nicht bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht errichtet werden kann. Mit diesem kann man aber beispielsweise alle notwendigen Vorbereitungen treffen, so dass der Notar nur noch die Beurkundung vornehmen muss. Der Anwalt errichtet in diesem Falle den letzten Willen nach den Wünschen des Mandanten und der Notar beurkundet und hinterlegt dies.