Immobilie umschreiben lassen oder vererben?

Die meisten Immobilienbesitzer haben ein Leben lang hart dafür gearbeitet, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen zu können, und wollen ihre Immobilie natürlich auch nach ihrem Tod in guten Händen wissen. Aus diesem Grund stellt sich oftmals die Frage, ob man eine Immobilie vererben oder bereits zu Lebzeiten umschreiben lassen sollte. Verwandte, die eine Immobilie erben übernehmen hiermit eventuelle auch langjährige Abzahlungsverpflichtungen.

Viele Erblasser wünschen sich mit der warmen Hand geben zu können. Beide vorher genannten Varianten haben durchaus ihre Vor- und Nachteile, weshalb man sich im Vorfeld ausführlich Gedanken zu diesem Thema machen sollte, damit man am Ende nicht die falsche Entscheidung trifft. Einen Fachmann zu Rate zu ziehen ist ebenfalls sinnvoll. Das ist zwar ein Kostenfaktor, doch im Enddefekt kann dies sich eben doch auszahlen. Ein langfristiger Erbrechtsstreit verursacht unter Umständen noch viel höhere Kosten und deshalb ist es wichtig einen Erbrechtsstreit um Immobilien verhindern zu können.

Immobilie umschreiben lassen

Im Rahmen der Umschreibung einer Immobilie findet im Wesentlichen ein Eigentümer-Wechsel statt. Der alte Eigentümer legt hierbei fest, wer ab sofort Eigentümer der betreffenden Immobilie wird. Diese Umschreibung muss selbstverständlich im Grundbuch festgehalten werden, um rechtswirksam zu werden.

Wer eine Immobilie umschreiben lassen will, muss hierfür stets einen amtlich anerkannten Notar zu Rate ziehen. Dieser übernimmt sämtliche Formalitäten und kann zudem auch etwaige Fragen klären bzw. Unklarheiten beseitigen. Auf diese Art und Weise werden alle Beteiligten über die Auswirkungen einer Umschreibung in Kenntnis gesetzt. Dies ist in der Regel auch dringend erforderlich, denn häufig handelt es sich bei der Umschreibung einer Immobilie um eine Schenkung, ohne dass sich die Beteiligten dessen bewusst sind. Wer sein geliebtes Eigenheim zu Lebzeiten auf eine andere Person umschreibt, ohne von dieser eine entsprechende Gegenleistung zu verlangen, nimmt jedoch eine Schenkung der Immobilie vor und muss somit auch die damit verbundenen Konsequenzen akzeptieren.

Fand die Umschreibung bzw. Schenkung der Immobilie innerhalb der zehn letzten Lebensjahre des verstorbenen Erblassers statt, wird die betreffende Immobilie erbrechtlich vollständig berücksichtigt, sodass der Beschenkte mitunter für einen Ausgleich den Miterben gegenüber sorgen muss. Zudem ist mitunter Schenkungssteuer fällig.

Wer sich dafür entscheidet, seine Immobilie umschreiben zu lassen, muss aber vor allem berücksichtigen, dass sich die Eigentumsverhältnisse mit sofortiger Wirkung ändern. Der neue Eigentümer des Objekts verfügt demnach umgehend über die absolute Verfügungsgewalt und kann somit frei bestimmen, was mit der Immobilie geschehen soll. Dies kann für den alten Eigentümer unter anderem bedeuten, dass er ausziehen muss und somit sein geliebtes Zuhause verliert. Eine vertragliche Vereinbarung, die ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht gewährleistet, kann diesbezüglich jedoch Abhilfe schaffen und sollte daher unbedingt getroffen werden.

Immobilien vererben

Wer sich den Ärger einer Umschreibung ersparen möchte oder einfach seinen Lebensabend wie gewohnt in den eigenen vier Wänden verbringen möchte, kann seine Immobilie selbstverständlich auch vererben. Hierzu sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da der Besitz des Erblassers bei dessen Tod ohnehin auf die Erben über geht. Falls der Eigentümer jedoch genaue Vorstellungen hat und beispielsweise ein Wohnrecht für den überlebenden Ehegatten festlegen oder einer Person, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehört, das Haus vererben möchte, ist eine Verfügung von Todes wegen erforderlich. Sobald die eigenen Vorstellungen auch nur minimal von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, erweist sich ein Testament als optimale Vorsorge.

Erblasser, die ihre Immobilie vererben und somit erst nach ihrem Tod auf andere Personen übertragen wollen, sollten im Zweifelsfall ein notarielles Testament errichten und sich hinsichtlich der letztwilligen Verfügung von einem Fachmann beraten lassen. Anders als bei einer Umschreibung kann man keine Kontrollfunktion ausüben, sodass eine adäquate Vorsorge hierbei von zentraler Bedeutung ist. Zu bedenken ist hierbei nämlich auch die Erbschaftssteuer beim Immobilien erben.

Wer die Fallstricke beim Immobilien erben bedenkt kann schon im Vorfeld vieles vermeiden.

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