Erben und schenken

Erbrechtliche Angelegenheiten sind für viele Menschen ein absolutes Tabuthema, denn hierdurch werden sie unweigerlich mit dem Tod konfrontiert. Oftmals löst dies enorme Ängste und Unsicherheiten aus, weshalb der Tod häufig nicht thematisiert und im Alltag in keinster Weise erwähnt wird. Ein solches Verhalten ändert aber natürlich nichts daran, dass der Tod ein Teil des Lebens ist und früher oder später jeden ereilt. In Anbetracht dessen ist es sinnvoll, sich aktiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen, denn so verliert man seine Angst und hat außerdem die Möglichkeit, zu Lebzeiten für den eigenen Sterbefall, zum Beispiel mit einer Sterbegeld Vorsorge die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Zudem gilt: Erbrechtsfragen betreffen Jung wie Alt, denn in jedem Alter könnten eine schwere Krankheit oder ein Unfall passieren.

Das eigene Hab und Gut hat für die meisten Menschen einen hohen Stellenwert, schließlich haben sie ihr Leben lang für dieses Vermögen gearbeitet. Gleichzeitig sollen die nächsten Angehörigen für den Ernstfall abgesichert sein und das Steuern sparen bei der Übergabe des Lebenswerks ist für viele Menschen auch wichtig. In allen Aspekten erweist sich eine sorgfältige Nachlassplanung zu Lebzeiten als äußerst sinnvoll und nützlich. Indem man sich frühzeitig mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigt und auch Schenkungen in Erwägung zieht, kann man Vermögenswerte über den eigenen Tod hinaus bewahren und bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen geschieht. Zu diesem Zweck ist es ratsam, auf eine Verfügung von Todes wegen zurückzugreifen, schließlich entspricht die gesetzliche Erbfolge oftmals nicht den persönlichen Vorstellungen hinsichtlich des eigenen Erbfalls.

Schenkungen und Erbschaften zu Lebzeiten selbst in die Hand nehmen

Grundsätzlich liegen die Dinge, die nach dem eigenen Tod geschehen, nicht mehr in der eigenen Hand und werden demnach naturgemäß von anderen Menschen geregelt. Der Gesetzgeber schafft hier aber zumindest in gewisser Hinsicht Abhilfe, denn was mit dem persönlichen Vermögen nach dem eigenen Ableben geschehen soll, kann man durchaus selbst festlegen. In diesem Zusammenhang ist, wie vorher schon erwähnt, eine sorgfältige Nachlassplanung unerlässlich. So geht es vor allem darum, entweder ein rechtskräftiges Testament zu verfassen oder alternativ einen Erbvertrag zu hinterlassen.

Dank der im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Testierfreiheit gemäß § 1937 BGB steht es jedem künftigen Erblasser frei, mit einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen die Erben frei zu bestimmen. Folglich kann man testamentarisch festlegen, welche Personen zur Erbfolge berufen werden und in welchem Umfang diese am Nachlass beteiligt werden sollen. Gleichzeitig darf man die Einschränkungen der Testierfreiheit nicht außer Acht lassen, denn das Recht auf den Pflichtteil ist in der Regel unumgänglich und sorgt dafür, dass die engsten Angehörigen zumindest in einem Mindestumfang am Erbe beteiligt werden, sofern sie zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehören und nicht von anderen Erben höherer Ordnungen ohnehin von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Testament und Nachlassplanung gehören zusammen

Abgesehen von der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen sollte man als künftiger Erblasser im Zuge der Nachlassplanung auch über das Thema Schenkungen nachdenken. Anstatt Vermögen von Todes wegen zu übertragen, kann man dieses durchaus auch schon lebzeitig verschenken und somit seine Lieben aus dem eigenen Vermögen bereichern. Dies hat vor allem den Vorteil, dass man die gesamte Angelegenheit selbst in die Hand nehmen und aktiv durchführen kann. Zudem ergeben sich durch Schenkungen mitunter auch steuerliche Vorteile durch die lebzeitige Übergabe von Haus und Hof. Indem man sein Vermögen aufteilt, kann man unter Umständen eine deutliche Steuerersparnis für den Begünstigten schaffen, denn die geltenden ErbschaftssteuerFreibeträge können hier alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Eine Hausübertragung will allerdings gut überlegt und muss mit einem Vertrag geordnet sein.

Eine weitere Möglichkeit, dem BGB Erbrecht und seinen Bestimmungen auszuweichen besteht im Abschluss einer Lebensversicherung, denn hierin kann man frei bestimmen, wer Nutznießer des Auszahlungsbetrages sein wird. Wenn ein solcher Passus im Vertrag steht, kann die begünstigte Person diesen Betrag unbelastet in Empfang nehmen.

Die Themen Erben und Schenken sind demnach wichtige Aspekte einer soliden Nachlassplanung. Hierdurch hat der künftige Erblasser die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten eigene Verfügungen für den Erbfall zu definieren. Für einen optimalen Ablauf und eine absolute Rechtssicherheit empfiehlt es sich, in dieser Angelegenheit einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen. Als juristischer Laie wird man ansonsten recht schnell von der hohen Komplexität des Erbrechts überfordert.

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