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Erblasser

Bei einer natürlichen Person, die ihren Angehörigen durch den eigenen Tod eine Erbschaft hinterlässt, handelt es sich um einen sogenannten Erblasser. Der Begriff Erblasser ist also von zentraler Bedeutung im deutschen Erbrecht und sollte aus diesem Grund jedem Erben hinlänglich bekannt sein. Bei dem Erblasser handelte es sich stets um eine natürliche Person, schließlich kann eine juristische Person in Ermangelung der Todesfähigkeit niemals zum Erblasser werden.

Alle Vermögenswerte, die der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes besessen hat, bilden dann den Nachlass, der als Ganzes an den Alleinerben oder an die Erbengemeinschaft übergeht. Neben Vermögenswerten fließen aber auch Schulden in den Nachlass, sodass potentielle Erben genauestens überlegen sollten, ob sie das Erbe tatsächlich annehmen oder doch lieber ausschlagen.

Bei der Abwicklung eines Erbfalls ist es stets entscheidend, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat oder nicht. Insbesondere, wenn größere Vermögenswerte existieren, empfiehlt sich die Niederschrift des letzten Willens in Form eines Testaments, da man mithilfe eines solchen Dokuments seinen letzten Willen auch nach dem eigenen Tod durchsetzen kann. Damit das Testament später auch vor Gericht problemlos anerkannt wird, sollte dies mithilfe eines Notars verfasst und durch diesen zusätzlich offiziell beglaubigt werden.

Insbesondere bei der Ausformulierung des Testaments sollte der zukünftige Erblasser die Hilfe eines Anwalts oder Notars in Anspruch nehmen, da sich diese in der Praxis oft schwieriger als gedacht erweist. Damit der eigene letzte Wille zu keiner Auslegungssache wird, ist es ratsam, das Testament durch einen erfahrenen Experten prüfen zu lassen. Dieser erkennt dann sofort unklare Formulierungen oder eine missverständliche Ausdrucksweise und kann diese Ungereimtheiten frühzeitig ausräumen.

Wer also etwas zu vererben hat, sollte sich bereits frühzeitig mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen und ein Testament verfassen, um Unklarheiten bezüglich der erbrechtlichen Angelegenheiten schon im Voraus zu vermeiden. Als potentieller Erblasser muss man aber auch über ein zumindest grundlegendes Wissen im Bereich Erbschaftsrecht verfügen, weil man ansonsten bei der Verfassung des Testaments leicht an seine Grenzen kommt.

Derjenige, der seinen Angehörigen nach seinem Tod ein Erbe hinterlässt, kann hierfür also einige Vorkehrungen treffen und auf diese Weise dafür Sorge tragen, dass sein letzter Wille nach seinem eigenen Ableben auch erfüllt wird. Selbstverständlich ist man als potentieller Erblasser hierzu keineswegs verpflichtet und kann die Regelung der erbrechtlichen Angelegenheiten ebenfalls seinen Hinterbliebenen überlassen.



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