
Auslandserbe Wo muss ich Steuern zahlen?
Beim Auslandserbe ist das Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich zu beachten. Hiernach muss entweder bezahlt werden im Land wo der Erblasser zum Schluss gewohnt hat, oder auch im Land wo das Immobilien- oder Gelderbe liegt. Dass im Rahmen einer Erbschaft auch Erbschaftssteuer fällig werden kann, ist den meisten Menschen ein Dorn im Auge, schließlich lässt niemand den Fiskus freiwillig an seinem Erbteil teilhaben. Nichtsdestotrotz muss man dies selbstverständlich hinnehmen und seiner Steuerpflicht nachkommen, sofern eine solche besteht. Im Falle einer Auslandserbschaft muss man als Erbe aber womöglich in gleich mehreren Staaten Erbschaftssteuer abführen, wodurch das Erbe mitunter maßgeblich geschmälert wird.
Viele Erben, die ein Auslandserbe antreten, stellen sich im Zuge dessen die Frage, wo sie Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Generell lässt sich dies nicht sagen, denn dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist es beispielsweise von zentraler Bedeutung, ob der Erbe Inländer ist, es sich bei dem Auslandserbe um Auslandsimmobilien handelt und ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat besteht.
Auslandserbe und deutsche Erbschaftssteuer
Im Falle einer unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht unterliegt das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftssteuer, sodass der Gesetzgeber in steuerrechtlicher Hinsicht keinen Unterschied zwischen einem Inlands- oder Auslandserbe macht. Die unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht trifft in der Bundesrepublik Deutschland immer dann zu, wenn der verstorbene Erblasser oder der Erbe Inländer war bzw. ist. Ansonsten findet die beschränkte Erbschaftssteuerpflicht Anwendung, die ausschließlich in Deutschland befindliches Nachlassvermögen berücksichtigt.
Erbschaftssteuer im Ausland
Da das nationale Steuerrecht die Erbschaftssteuer regelt, existieren diesbezüglich erhebliche Unterschiede.
Ob in Deutschland und dem anderen Staat parallel Erbschaftssteuer für das gleiche Vermögen gezahlt werden muss, hängt im Wesentlichen davon ab, ob ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen existiert oder nicht.
Darüber hinaus verfügt jedes Land über ein eigenes Erbrecht, das auch steuerliche Aspekte regelt und demnach recht individuell sein kann. In einigen Staaten ist die Staatsangehörigkeit des Erblassers für die Erbschaftssteuer ausschlaggebend. In anderen Ländern ist vor allem der Wohnsitz des Erwerbers von Todes wegen von zentraler Bedeutung. Viele Staaten machen die Erbschaftssteuerpflicht wiederum davon abhängig, wo sich das Nachlassvermögen befindet. Während das bewegliche Nachlassvermögen der Erbschaftssteuerpflicht des Landes unterliegt, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser innehatte oder in dem sich dessen letzter Wohnsitz befand, ist für unbewegliches Nachlassvermögen, wie zum Beispiel Immobilien, der Standort entscheidend.
Sowohl Erben, als auch künftige Erblasser sollten sich im Falle von Auslandsvermögen ausführlich mit den erbschaftssteuerlichen Regelungen Deutschlands und denen des anderen Landes befassen, um sich auf diese Art und Weise einen Überblick zu verschaffen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Steuerrecht ohnehin recht komplex ist, empfiehlt es sich, einen Fachmann hinzuzuziehen. Mit einem kompetenten Steuerberater an seiner Seite läuft man nicht Gefahr, seine etwaige Steuerpflicht im In- oder Ausland zu missachten und kann gleichzeitig die Steuerlast auf ein Minimum beschränken.
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