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Kann eine Nachlassvollmacht auch international gültig sein?

Erbrechtliche Angelegenheiten sind oft aufgrund ihrer Komplexität gefürchtet, denn insbesondere für Laien erweist sich das Erbrecht mitunter als Buch mit sieben Siegeln. Hat der verstorbene Erblasser dann auch noch Auslandsvermögen hinterlassen, gestaltet sich die Sache noch komplizierter, schließlich findet hier neben dem deutschen auch ausländisches Erbrecht Anwendung. Grundsätzlich gilt jedoch in erster Linie das deutsche Erbrecht, sofern der Verstorbene deutscher Staatsbürger war.

Im Zuge des Nachlassverfahrens erhalten die Erben auf Wunsch Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse vom jeweiligen Nachlassgericht. Im Falle von Auslandsvermögen ist dies besonders wichtig, da diese Dokumente zur Vorlage und die Erben auch als solche ausweisen. Falls der Erblasser beispielsweise ein Ferienhaus im Ausland hinterlassen hat, können sich die Erben mithilfe dieser Dokumente auch den dortigen Behörden gegenüber als Erben ausweisen und das betreffende Auslandsvermögen in Besitz nehmen.

Auslandsvermögen erben

In der Theorie klingt das recht einfach, doch die Praxis zeigt, dass Auslandsvermögen im Erbrecht durchaus zum Problem werden kann. Hierzulande werden Erbscheine und Zeugnisse, die von deutschen Nachlassgerichten ausgestellt wurden, natürlich akzeptiert, aber im Ausland sieht das zumindest teilweise vollkommen anders aus. In vielen Fällen kann keine Anerkennung der deutschen Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse erfolgen, sodass den rechtmäßigen Erben der Zugriff auf das zum Nachlass gehörige Auslandsvermögen verweigert wird.

Als Erbe muss man sich dann zusätzlich noch mit dem Erbrecht des jeweiligen Landes herumschlagen und mitunter langjährige Verhandlungen oder gar Gerichtsverfahren führen, um am Ende auf das Erbe zugreifen zu können. Aus diesem Grund empfiehlt es sich grundsätzlich einen versierten Anwalt einzuschalten, der mit den internationalen Gepflogenheiten vertraut ist.

Vorteile einer internationalen Nachlassvollmacht

Eine internationale Nachlassvollmacht kann hier jedoch Abhilfe schaffen und den Aufwand für Erben erheblich minimieren. Wer über Auslandsvermögen verfügt, sollte unbedingt frühzeitig vorsorgen und eine internationale Nachlassvollmacht verfassen, denn auf diese Art und Weise kann man seinen Hinterbliebenen viel Stress und Ärger ersparen.

Mit einer international anerkannten Nachlassvollmacht erhalten die Erben eine umfassende Verfügungsbefugnis und können so auch auf das Auslandsvermögen des verstorbenen Erblassers zugreifen. Ob es sich um ein Ferienhaus oder andere im Ausland befindliche Vermögenswerte handelt, spielt hierbei keine Rolle. Eine internationale Nachlassvollmacht kann den Erben also auch als Nachweis ausländischen Behörden gegenüber dienen und erleichtert die Erbschaft von Auslandsvermögen maßgeblich.

Künftige Erblasser, die mit einer internationalen Nachlassvollmacht vorsorgen möchten, sollten aber berücksichtigen, dass eine solche Vollmacht keineswegs ein adäquater Ersatz für ein herkömmliches Testament darstellen kann. Bei einer internationalen Nachlassvollmacht handelt es sich vielmehr um eine Ergänzung für den Fall, dass Auslandsvermögen existiert.

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