Testament gefunden – was tun?

Künftige Erblasser, die sich die Mühe machen, ein Testament zu verfassen, um auf diese Art und Weise für den eigenen Erbfall vorzusorgen, müssen im Zuge dessen unbedingt bedenken, dass es mit der Testamentserrichtung allein noch nicht getan ist. Zunächst einmal sollte man Formfehler vermeiden und hierzu helfen rechtssichere Vorlagen, die auf Herz und Nieren geprüft und zudem auch von öffentlichen Stellen für gut befunden wurden.

Handelt es sich bei der betreffenden Verfügung von Todes wegen um ein eigenhändiges Testament, gilt es zudem unter anderem, eine adäquate Aufbewahrung der letztwilligen Verfügung sicherzustellen. Wer sich hierum keine weiteren Gedanken macht oder sein Testament mitunter sogar versteckt, läuft Gefahr, dass dieses im Ernstfall nicht gefunden wird und somit auch nicht zur Anwendung kommen kann. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass die eigenen Vorstellungen unberücksichtigt bleiben und stattdessen die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet.

In vielen Fällen wird das Testament aber alles andere als rasch gefunden und taucht erst nach einer ganzen Weile auf. So entdecken die Hinterbliebenen das Testament mitunter erst beim Durchsehen der Unterlagen oder im Zuge der Haushaltsauflösung. Ist dies der Fall, stehen diese mehr oder weniger vor einem Problem, schließlich stellt sich nun die Frage, wie mit dem gefundenen Testament zu verfahren ist.

Testament gefunden

Unabhängig davon, wer ein Testament gefunden hat, muss dieses umgehend an die zuständige Behörde weiterleiten. Hierbei handelt es sich im Erbfall natürlich um das Nachlassgericht, das beim zuständigen Amtsgericht zu finden ist. Dort muss die gefundene Verfügung von Todes wegen ohne Verzögerung eingereicht werden, schließlich ist diese im Zuge der gesamten Abwicklung des Erbfalls von zentraler Bedeutung. Im Idealfall liefert der Finder des Testaments nicht nur dieses beim Nachlassgericht ab, sondern übergibt der Behörde außerdem eine Liste mit allen im Testament genannten Erben. Neben dem Namen der einzelnen Erben sollte diese Liste auch die aktuellen Anschriften beinhalten, denn auf diese Art und Weise kann die Nachlassabwicklung deutlich beschleunigt werden.

Nachdem das zuständige Nachlassgericht vom Testament Kenntnis erlangt – und dieses nun vorliegen hat – wird es die Verfügung ausführlich prüfen. Hierbei gilt es sicherzustellen, dass die Verfügung von Todes wegen auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und zudem tatsächlich vom betreffenden Erblasser stammt. Spricht nichts gegen die Gültigkeit des Testaments, kommt dieses dann natürlich auch zur Anwendung. Folglich ist ein später gefundenes Testament ebenso gültig wie eine letztwillige Verfügung, die dem Gericht sofort vorliegt.

Keine Verjährung von Testamenten

Anders als in vielen anderen Bereichen der Rechtswissenschaften besteht für Testamente keine Verjährungsfrist. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Testament niemals verjährt, unabhängig davon, wie alt es ist oder wie lange der betreffende Erbfall zurückliegt. Wird ein Testament später gefunden, macht dies demnach keinen Unterschied. Ob man das Testament des verstorbenen Erblassers drei Wochen oder drei Jahre nach dessen Tod findet, spielt demnach für den deutschen Gesetzgeber in der Regel keine Rolle. Hat man jedoch ein Testament gefunden, ist man verpflichtet, dies dem zuständigen Nachlassgericht unverzüglich zu übergeben. Wer dies nicht tut, macht sich mitunter der Unterschlagung schuldig und verstößt gegen geltendes Recht.

Laien, die ein altes Testament finden, sollten dieses also umgehend melden und sich gegebenenfalls an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden, denn als Jurist kennt dieser die Besonderheiten der deutschen Gesetzgebung und bietet eine kompetente Beratung. So wird der Anwalt oder Notar seinen Mandanten darüber aufklären, dass im Bereich der Testamente keine Verjährung existiert. Zudem kann dieser die Weitergabe des gefundenen Testaments übernehmen und alle weiteren Schritte und Maßnahmen durchführen, so dass man sich um nichts weiter kümmern muss und auf die Kompetenz des Juristen verlassen kann. Auf diese Art und Weise läuft man als Finder auch nicht Gefahr, aus Unwissenheit einen Fehler zu machen.

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