Was kostet eine Scheidung?
Ehepaare, die sich dazu entschlossen haben, ihre Ehe aufzulösen und in Zukunft getrennte Wege zu gehen, sollten sich diesen Schritt gut überlegen und nichts überstürzen, schließlich wollte man ein Leben lang zusammenbleiben und alle Höhen und Tiefen gemeinsam meistern. Im Alltag scheitert dieses Vorhaben aber leider allzu oft so dass die Trennung unerlässlich ist und somit eine Scheidung ins Haus steht. Im Rahmen des im Zuge dessen stattfindenden Scheidungsverfahrens werden sämtliche juristische Aspekte, die mit der Scheidung in Zusammenhang stehen, geklärt. Folglich findet hierbei auch die Aufhebung des ehelichen Güterstandes statt, wodurch die Vermögen der beiden Partner getrennt veranschlagt werden. Dieser Punkt erweist sich immer wieder als besonders heikel, da die beiden Partner mitunter vollkommen andere Vorstellungen das eheliche Vermögen betreffend haben und daher recht schnell in Streitigkeiten geraten.
Darüber hinaus gilt es aber auch zu beachten, dass die Scheidung selbst nicht unerhebliche Kosten verursacht und die Finanzen der Beteiligten mitunter recht stark strapaziert. Dessen sollte man sich im Vorfeld durchaus bewusst sein, wobei eine Scheidung natürlich keine Frage des Geldes sein darf. Wenn die Partnerschaft endgültig gescheitert und ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, führt schließlich kein Weg an einer Trennung vorbei.
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Kosten einer Scheidung
Grundsätzlich muss man bezüglich der Kosten einer Scheidung erst einmal differenzieren, denn im Allgemeinen existieren hierbei zwei Kostenfaktoren. Neben dem fälligen Anwaltshonorar muss man im Zuge dessen auch die Gerichtskosten tragen. Selbst im Falle einer einvernehmlichen Scheidung fallen Gerichtskosten an, da eine gescheiterte Ehe nur vor Gericht rechtskräftig geschieden werden kann. Sind sich die beiden Ehegatten in allen Punkten einig und wollen somit eine einvernehmliche Scheidung vollziehen, besteht aber die Möglichkeit, sich gemeinsam einen Anwalt für die Scheidung zu nehmen und auf diese Art und Weise Kosten einzusparen.
Früher oder später stellt sich aber die Frage, wie hoch die Scheidungskosten für jeden der Partner sind. Pauschale Antworten kann es hierauf aber nicht geben, weil dies von den verschiedensten Faktoren abhängt. Die Anwaltskosten ergeben sich selbstverständlich aus den Tarifen des engagierten Anwalts und sind somit individuell. Aber auch die anfallenden Gerichtskosten variieren von Scheidung zu Scheidung. So macht der deutsche Gesetzgeber die Gerichtskosten für ein Scheidungsverfahren von den Nettoeinkommen der Ehepartner, dem vorhandenen Vermögen, der Höhe des Versorgungsausgleichs und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder abhängig. Anhand dieser Angaben ergibt sich ein Streitwert, der für die Kosten eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens gemäß § 34 Gerichtskostengesetz ausschlaggebend ist. Im Laufe dieses Verfahrens werden alle weiteren Regelungen wie Trennungsunterhalt, beim getrennt leben, Unterhaltsansprüche der Kinder und das Besuchsrecht genau geregelt.
Prozesskostenhilfe bei Scheidungen
Ist einer der Ehegatten oder sind beide Partner jedoch nicht dazu in der Lage, die anfallenden Gerichtskosten zu tragen, scheitert die Scheidung nicht an den Finanzen. Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte Prozesskostenhilfe vor. Liegt das Einkommen des Antragsstellers unter einem bestimmten Satz, wird die Prozesskostenhilfe als Zuschuss gewährt, so dass die Scheidung für die betreffende Person praktisch kostenlos ist. Wer zwar über dieser Mindesteinkommensgrenze liegt, aber finanzielle Unterstützung bezüglich der Scheidungskosten benötigt, erhält die Prozesskostenhilfe als Darlehen und kann diese später in bequemen Monatsraten zurückzahlen.