Scheidungskosten nach dem Scheidungsantrag
Wenn eine Ehe in die Brüche geht, bedeutet dies für die Beteiligten in der Regel eine enorme, emotionale Belastung. Das Paar wollte ein Leben lang zusammenbleiben und gemeinsam die Höhen und Tiefen des Lebens meistern. Um diese Zusammengehörigkeit offiziell zu machen, fand schließlich die Hochzeit statt. In vielen Fällen zeigt sich jedoch, dass diese Pläne nicht immer in die Praxis umgesetzt werden können. Viele Ehepaare leben sich mit der Zeit einfach auseinander oder geraten immer wieder in Streit, sodass eine Fortsetzung der Ehe keinen Sinn mehr macht und es zur Scheidung kommt.
Sich eingestehen zu müssen, dass die einstige Liebe nicht gehalten hat und die Ehe dem Alltag nicht standhalten konnte, ist für niemanden leicht und erfüllt die meisten Menschen mit Trauer und Enttäuschung. Der Scheidungsantrag stellt also einen tiefen Einschnitt in das Leben der Eheleute dar. Es stellt sich die Frage, ob bei Trennung und Scheidung das Erbrecht verwirkt ist und wie der Unterhalt und die Sorge für eventuelle Kinder geregelt werden soll. Zu beachten ist hierbei nicht nur das Ehegatten Erbrecht im Scheidungsverfahren, denn es gibt bei allen gesetzlichen Regelungen auch noch die privat vereinbarten. Auch die Regelung des Wohnrechts bei Scheidung und viele weitere Details sollten am Besten im Vorfeld geklärt werden. Darüber hinaus stellt eine Scheidung, je komplexer sie ist auch eine finanzielle Belastung dar. Betroffene dürfen dies auf keinen Fall außer Acht lassen, denn eine Scheidung verursacht mitunter immense Kosten.
Kosten einer Scheidung
Die Tatsache, dass ein Scheidungsantrag ausschließlich durch einen Rechtsanwalt gestellt werden kann, ist ein wesentlicher Kostenfaktor, schließlich verlangt der Jurist für seine Arbeit ein gewisses Honorar. Will der andere Ehegatte Anträge bei Gericht stellen und im Zuge dessen beispielsweise Unterhaltsansprüche durchsetzen, benötigt dieser ebenfalls einen Anwalt. Wer beispielsweise eine Schlammschlacht um das Haus bei der Scheidung führt, muss mit enormen Kosten rechnen, denn diese berechnen sich stets nach dem Streitwert. Kann sich das Ehepaar jedoch einigen, sodass eine einvernehmliche Scheidung stattfindet, wird nur ein Anwalt benötigt.
Das Scheidungsverfahren selbst verursacht ebenfalls Kosten, wodurch auch abgesehen vom Anwaltshonorar finanzielle Belastungen für die beiden Ehegatten entstehen. Die Höhe der Kosten hängen beim gerichtlichen Scheidungsverfahren im Wesentlichen vom Einkommen der Ehegatten ab. So wird der Streitwert ermittelt, indem das monatliche Durchschnitts-Nettoeinkommen mit drei multipliziert wird. Darüber hinaus wirken sich auch Kindergeld, Erziehungsgeld und Elterngeld einkommenserhöhend aus. Zusätzlich sorgt etwaiges Vermögen ebenfalls für eine Erhöhung des Streitwerts. Im Gegensatz dazu können sich Verbindlichkeiten und unterhaltsberechtigte Kinder bei der Berechnung des Streitwerts auswirken.
Abgesehen vom Streitwert existieren noch weitere Faktoren, die die Scheidungskosten nach dem Scheidungsantrag mitunter in die Höhe treiben. So werden im Rahmen des Scheidungsverfahrens unter anderem Unterhaltsansprüche geklärt, wodurch ein Ehegatte nach der Scheidung unter Umständen seinem Ex-Partner gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist. Minderjährige Kinder, sowie in Ausbildung befindliche Kinder sind außerdem ebenfalls unterhaltsberechtigt. Darüber hinaus führt das zuständige Gericht einen Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten durch. Folglich entstehen den Beteiligten nach dem Scheidungsantrag vielfältige Kosten, wobei der Umfang und die Höhe der Scheidungskosten von verschiedenen Punkten abhängen.