Seetestament

Das deutsche Erbrecht kennt verschiedene Formen der Verfügung von Todes wegen und ermöglicht Erblassern auf diese Art und Weise maximale Freiheit bei der Regelung des eigenen Erbfalls. Grundsätzlich hat man hierbei die Wahl zwischen einem öffentlichem Testament, das durch einen Notar beurkundet wird, und einem eigenhändigen Testament, das handschriftlich vorliegen und selbstverständlich vom Erblasser selbst verfasst sein muss. In einigen Situationen ist es späteren Erblassern jedoch nicht mehr möglich, sich an diese Formalitäten zu halten. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzgeber ein Nottestament vor, damit stets die Möglichkeit zur Errichtung eines Testaments besteht.

Seetestament – ist ein Nottestament

Neben dem Bürgermeistertestament und dem Drei-Zeugen-Testament stellt das Seetestament die dritte Variante eines Nottestaments dar. Wie der Name bereits vermuten lässt, kann eine solche letztwillige Verfügung von Todes wegen ausschließlich an Bord eines Schiffes abgegeben werden. Die einzelnen Voraussetzungen und Bedingungen für ein Seetestament sind in § 2.251 BGB verankert, sodass es sich hierbei um ein juristisch vollkommen anerkanntes Testament handelt.

Seetestament die besonderen Voraussetzungen

Da ein Seetestament unter besonderen Voraussetzungen errichtet wird, unterscheidet sich dieses maßgeblich von den anderen Nottestaments-Formen. So wird ein Seetestament vor drei Zeugen mündlich an Bord eines Schiffes abgegeben, wobei es sich bei den Zeugen nicht um Erben handeln darf. In einer derartigen Situation ersetzen die Zeugen den Notar und übernehmen hierbei dessen Funktion. Nachdem der Erblasser sein Testament mündlich verkündet hat, muss dieses selbstverständlich noch schriftlich festgehalten werden. Diese Niederschrift muss den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes entsprechen. Die Tatsache, dass für die Errichtung eines Seetestaments keine akute Lebensgefahr bestehen muss, ist der wohl größte Unterschied zu anderen Nottestamenten. Da auf hoher See stets ein gewisses Risiko eines Unglücks besteht und im Falle eines Falles keine Zeit mehr für ein Testament bleibt, darf ein Seetestament jederzeit an Bord errichtet werden und bedarf aus diesem Grund keiner unmittelbaren Lebensgefahr.

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