Geliebten Testament
Wie der Name bereits vermuten lässt wird mit einem Geliebten Testament der Geliebte bzw. die Geliebte des Erblassers bedacht. Wird diese Person testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt und der Ehegatte dadurch enterbt, spricht man von einem Geliebten-Testament. Aber nicht nur die Ehefrau oder der Ehemann des verheirateten Erblassers, sondern auch dessen Abkömmlinge werden durch ein derartiges Testament enterbt, sodass ihnen lediglich der Pflichtteil zusteht, sofern sie überhaupt pflichtteilsberechtigt sind.
Wer sich für ein Geliebten Testament, das häufig auch als Mätressen-Testament bezeichnet wird, entscheidet, sollte sich im Vorfeld unbedingt ausführlich informieren, da es hierbei einiges zu beachten gibt. So kann ein solches Testament für sittenwidrig erklärt werden, wenn daraus hervorgeht, dass das Erbe der bzw. dem Geliebten als Belohnung für die ehebrecherische Beziehung dienen soll. Falls also anhand des Testaments nachgewiesen werden kann, dass die Alleinerbschaft eine Entlohnung für die geschlechtliche Hingabe darstellt, handelt es sich hierbei um eine eindeutige Sittenwidrigkeit, wodurch das Geliebten Testament für ungültig erklärt wird.
Geliebten Testament – professionell erstellen lassen
Aus diesem Grund sollte man sich für die Formulierung seines Testaments professionelle Hilfe suchen und dieses gegebenenfalls von einem erfahrenen Rechtsanwalt verfassen lassen. Bei der Begründung der Erbeinsetzung der oder des Geliebten kann man achtenswerte Aspekte, wie zum Beispiel die umfassende Betreuung im Krankheitsfall, die Pflege im Alter oder auch Dankbarkeit für die Haushaltsführung anbringen. Diese Gründe werden anerkannt und führen dazu, dass das Geliebten-Testament gerichtlich anerkannt wird.
Folglich ist die Formulierung des Geliebten Testaments ausschlaggebend dafür, ob dieses als sittenwidrig angesehen wird oder nicht. Aus diesem Grund ist die Unterstützung eines Rechtsanwalts praktisch unverzichtbar, schließlich verfügt dieser über ein umfassendes Fachwissen im Bereich Erbrecht und kann das Testament so formulieren, dass der letzte Wille seines Klienten nach seinem Tod auch rechtskräftig ist.
In vielen Fällen versuchen die nächsten Verwandten des Erblassers, wie zum Beispiels dessen Kinder oder Ehepartner, gegen ein solches Geliebten Testament vorzugehen. Insbesondere der Ehegatte kann es nur in den wenigsten Fällen akzeptieren, dass er enterbt und gleichzeitig sein Nebenbuhler als Alleinerbe eingesetzt wurde. Aufgrund dessen kommt es hier in Folge des Todes des Erblassers häufig zu massiven Streitigkeiten, die dann vor Gericht enden. Das zustände Nachlassgericht prüft das vorliegende Geliebten Testament ausführlich und stellt so fest, ob dieses sittenwidrig ist. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sein Geliebten Testament noch zu Lebzeiten von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und im Idealfall auch von einem Notar beglaubigen.