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Worauf müssen Erben bei der Immobilienbewertung achten?

Der Tod eines Angehörigen stellt für die Hinterbliebenen stets einen schweren Verlust dar, den sie zunächst einmal verarbeiten müssen. Zugleich muss man sich natürlich auch um den Nachlass des Verstorbenen kümmern und in Erfahrung bringen, was der Erblasser wem hinterlassen hat. Besaß der Verstorbene Immobilien, ergeben sich im Rahmen der Erbschaft weitere Komplikationen, mit denen es sich auseinanderzusetzen gilt. Insbesondere, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung bezüglich seiner Nachlassimmobilien hinterlassen hat, stellt sich zunächst die Frage, was mit dem Haus geschehen soll. Vor allem wenn mehrere Erben das Haus übernehmen möchten oder die Miterben ihren Erbteil an der Immobilie in Form von Geld einfordern, kommt es nicht selten zu Schwierigkeiten und Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft.

Angesichts der etwaigen Streitigkeiten um die im Nachlass befindliche Immobilie vernachlässigen viele Erben die Immobilienbewertung. Hierbei handelt es sich allerdings um einen überaus wichtigen Aspekt, so dass man sich intensiv hiermit befassen sollte. Der Wert der Immobilie ist einerseits für den Erbteil der einzelnen Miterben von großer Bedeutung und andererseits Richtwert für die Erbschaftsteuer. Die Immobilienbewertung erweist sich in der Praxis als mitunter diffiziles Unterfangen, weshalb sich Immobilienerben an einen Fachmann wenden sollten, um diese Schwierigkeit zu meistern. Eine korrekte Immobilienbewertung ist im Erbfall schließlich essentiell, denn hieraus ergeben sich der Wert des Nachlasses und die erbrechtlichen Ansprüche der einzelnen Miterben. Weiterhin dient der Wert der Immobilie ebenfalls als Basis zur Kalkulation der eventuell zu zahlenden Erbschaftsteuer.

Immobilienbewertung im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer

Im Rahmen der Erbschaftsteuer erhebt der Fiskus eine Steuer auf den Erbteil eines Erben, sofern dieser den jeweiligen Freibetrag überschreitet und folglich erbschaftsteuerpflichtig ist. Juristische Grundlage hierfür ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz, kurz ErbStG, der Bundesrepublik Deutschland. Bei Wertpapieren, Geldmitteln und den meisten anderen Vermögenswerten ist es üblicherweise kein Problem, den Wert zu ermitteln, weil dieser klar auf der Hand liegt. Bei Häusern verhält es sich dahingegen etwas anders, weshalb Erben der Immobilienbewertung besondere Aufmerksamkeit schenken sollten. Der Wert einer Immobilie muss üblicherweise erst einmal ermittelt werden und hängt von einigen Faktoren ab, denn nicht allein der Preis, den der verstorbene Erblasser einst für sein Eigenheim gezahlt hat, gibt Auskunft über den aktuellen Wert der im Nachlass befindlichen Immobilie.

Portale wie Immobilienscout24 informieren Erben rund um das Thema Immobilienbewertung und sind so die richtige Adresse, wenn es um eine zuverlässige Immobilienbewertung geht. Der aktuelle Marktwert einer Immobilie ergibt sich vor allem aus der Ausstattung, dem Zustand und dem Standort des betreffenden Objekts. Das Baujahr, die Wohnfläche sowie die Größe des dazugehörigen Grundstücks dürfen keineswegs außer Acht gelassen werden. In Anbetracht der Komplexität der Immobilienbewertung ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Gutachter zu wenden. Immobilienerben sollten damit rechnen, dass der vom Finanzamt zugrunde gelegte Verkehrswert nicht selten den tatsächlichen Wert der Immobilie übersteigt. Ein Sachverständigengutachten kann Hinterbliebene dann vor einer überzogenen Erbschaftsteuer bewahren und klare Verhältnisse schaffen.

Grundsätzlich können Erben die Immobilienbewertung zwar selbst in die Hand nehmen, hinsichtlich der Erbschaftsteuer ist es allerdings sinnvoll, dies einem Gutachter zu überlassen.
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