Gentest ohne Wissen der Mutter?
Wer die Mutter eines Kindes ist, steht üblicherweise außer Frage, schließlich hat die betreffende Frau das Kind zur Welt gebracht und ihm somit das Leben geschenkt. Die Geburt regelt demnach die Mutterschaft eindeutig, wodurch üblicherweise keine Unklarheiten entstehen. Als Mann ist man dahingegen nicht aktiv an der Geburt beteiligt, was mitunter dazu führt, dass sich vermeintliche Väter die Frage stellen, ob sie tatsächlich der Erzeuger des Kindes sind. Häufig ist eine Scheidung oder sind auch mangelnde Ähnlichkeit oder fremde Wesenszüge ein Grund zu Zweifeln. Aus der rechtlichen Mutter- und Vaterschaft ergeben sich die Personensorge und die Erziehungsberechtigung der Eltern.
Nach dem deutschen Familienrecht ist der Mann als Vater in den Personenstandsurkunden einzutragen, der zum Zeitpunkt von Zeugung und Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Zur einwandfreien Feststellung einer angezweifelten Vaterschaft ist ausschließlich ein Gentest geeignet. Auf diese Art und Weise wird das Genmaterial des Kindes und des vermeintlichen Vaters verglichen, so dass festgestellt werden kann, ob eine biologische Abstammung besteht oder nicht.
Inhalte auf dieser Seite
Gentest heimlich durchführen
Bei einigen Männern bestehen mitunter Zweifel an der Treue ihrer Partnerin, woraus auch Zweifel an der Vaterschaft entstehen. Oftmals schweigen diese Männer, stellen sich aber immer wieder die Frage, ob sie tatsächlich der biologische Vater ihres vermeintlichen Kindes sind. Um sicherzustellen, dass es sich bei dem Nachwuchs um keine Kuckuckskinder, also Kinder eines anderen Mannes handelt, streben diese Männer einen Gentest an. Häufig soll dieser aber heimlich durchgeführt werden, so dass der Vaterschaftstest ohne Wissen der Mutter erfolgt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Mutter Untreue unterstellt wird, kann ein Gentest eine immense Belastung für die Partnerschaft oder für Ehe und Familie sein und diese mitunter sogar zum Scheitern bringen.
Aufgrund dieses Risikos, das unweigerlich besteht, entscheiden sich viele Männer dazu, den Gentest zur Feststellung der Vaterschaft ohne Wissen der Mutter und somit heimlich durchzuführen. Hierzu musste man lediglich selbst eine Speichelprobe abgegeben und eine solche auch bei dem Kind entnehmen. Anschließend wurden die beiden Proben eingeschickt und das betreffende Labor führte einen Gentest zur Feststellung der Vaterschaft, sprich den gewünschten Vaterschaftstest, durch. Die Mutter des Kindes erfuhr so häufig nichts von der gesamten Prozedur. Heutzutage ist dies aber nicht mehr möglich, denn der deutsche Gesetzgeber schließt einen solchen Gentest ohne Wissen der Mutter aus. Unrechtmäßig erworbenes Wissen ist zudem als Grundlage für die Anfechtung der Vaterschaft ungeeignet.
Heimliche Vaterschaftstests und das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen, das sogenannte Gendiagnostikgesetz, im Zusammenhang mit Gentests zur Vaterschaftsfeststellung relevant und gibt demzufolge die juristischen Rahmenbedingungen vor. Insbesondere die Paragraphen §§ 8, 9 und 17 GenDG gilt es im Zuge dessen zu beachten. Hieraus geht hervor, dass sämtliche Personen, die an einer genetischen Untersuchung beteiligt sind, über diese umfassend aufgeklärt werden müssen. Zudem müssen die Beteiligten dem Gentest zustimmen, was in der Praxis häufig der Mutter als Erziehungsberechtigten des minderjährigen Kindes obliegt.
Wer dennoch einen entsprechenden Gentest ohne Wissen der Mutter in Auftrag gibt, verstößt eindeutig gegen das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen und muss aus diesem Grund mit einer entsprechenden Strafe rechnen. Diese kann eine empfindliche Geldstrafe sein, aber durchaus auch bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen. Neben dem Auftraggeber des Vaterschaftstest hat auch das betreffende Labor strafrechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung des Gendiagnostikgesetzes zu tragen.
Durch die Beauftragung eines Gentests, dem die Mutter des Kindes nicht zugestimmt hat, verstößt der Vater gegen geltendes Gesetz und muss selbstverständlich die Konsequenzen tragen. Da aber auch das Labor eine strafrechtliche Verfolgung fürchten muss, bestehen die Institute heute grundsätzlich auf die schriftliche Zustimmung aller Beteiligten und führen ohne eine solche Sicherheit keinen Vaterschaftstest durch. Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, müssen folglich ohnehin das Gespräch mit der Mutter suchen und sollten von dem Gedanken, einen Gentest ohne Wissen der Mutter durchführen zu lassen, schnell wieder Abstand nehmen.