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Personenstandsurkunden

Die deutschen Standesämter stellen lt. § 55 des Personenstandsgesetzes (PStG) alle nachstehend aufgelisteten Personenstandsurkunden aus:

 

  • Beglaubigte Registerausdrucke der geführten Personenstandsregister
  • Ehe – Urkunden (Vornamen, Familiennamen, Ort und Tag der Geburt, die Religionsgemeinschaft, sowie Ort und Tag der Eheschließung. Bei der aufgelösten Ehe werden der Anlass und der Zeitpunkt der Auflösung genannt.
  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden (Vorname, Familienname, Ort und Tag der Geburt, Religionszugehörigkeit, der letzte Wohnsitz, der Familienstand des Verstorbenen und Sterbeort und –zeitpunkt)
  • Beglaubigte Abschriften von Todeserklärungen
  • Geburtsurkunde (mit Angabe nur der rechtlichen Elternschaft, also bei erfolgter Bei Adoptionen Geburtenregisterausdrucke (mit Angabe der natürlichen Eltern und der Adoptiveltern
  • Abstammungsurkunden werden seit dem 1.1.2009 nicht mehr erstellt

 

Man benötigt Personenstandsurkunden bei ganz verschiedenen Anlässen. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden sowie beglaubigte Mehrfertigungen von Einträgen erhält man bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall auch beurkundete.

Folgende Personenstandsurkunden können Sie für verschiedene Anlässe erhalten:

Personenstandsurkunden bei der Geburt eines Kindes

Geburtsurkunde(n)
Eventuell auch internationale Geburtsurkunden
beglaubigte Abschrift oder Ausdruck aus dem Geburtseintrag des Geburtsregisters (früher hieß dieser Ausdruck „Abstammungsurkunde“)

Im Rahmen des neuen Personenstandsrechts das seit dem 1. Januar 2009 in Kraft trat wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft. Seither ist sie durch den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister ausgetauscht worden.

Personenstandsurkunden nach der Eheschließung

Eheurkunde  (früher Heiratsurkunde genannt)
beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages im Eheregisters

Aufgrund der Gründung einer Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaftsurkunde
Beglaubigter Ausdruck des Eintrages in das Register

Personenstandsurkunden im Sterbe Fall

Sterbeurkunde
beglaubigte Abschrift des Sterbeeintrages aus den Sterberegistern

Alle Urkunden müssen beantragt werden, dies kann persönlich oder auch schriftlich ganz formlos geschehen. Da viele Gemeinden inzwischen einen Internetauftritt haben, können Sie schriftliche Anforderungen auch in Internet-Formularen senden.

Falls benötigte Urkunden zur Vorlage im Ausland benötigt werden, erkundigen Sie sich am Besten bei den zuständigen Konsulaten oder Botschaften.

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