Familienrecht im BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, ist in der Bundesrepublik Deutschland das bedeutendste Werk der geltenden Rechtsprechung und befasst sich im Wesentlichen mit dem allgemeinen Privatrecht. Für juristische Beziehungen zwischen Privatpersonen ist das Bürgerliche Gesetzbuch aus diesem Grund maßgebend und regelt praktisch das gesamte allgemeine Privatrecht. Darüber hinaus findet auch das Zivilrecht im BGB Berücksichtigung und wird hierin vielfach behandelt.

Zum 1. Januar 1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft und ist daher bereits seit vielen Jahrzehnten für die Gesetzgebung in Deutschland maßgebend. Das moderne BGB ist in mehrere Bereiche unterteilt und umfasst insgesamt fünf Bücher. 

Das erste Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches beinhaltet grundsätzliche Regeln und bildet somit den allgemeinen Teil, der für die nachfolgenden Regelungen, als Grundlage dient. 

In den folgenden Büchern behandelt das Bürgerliche Gesetzbuch jeweils das Recht 

  • der Schuldverhältnisse  
  •  das Sachenrecht  
  •  das Familienrecht  
  •  das Erbrecht  

Folglich werden nahezu alle Belange, die Privatpersonen betreffen, im BGB abgehandelt und sind hier juristisch verankert.

Umfang des Familienrechts im BGB

Das Familienrecht macht demzufolge einen wesentlichen Teil des BGB aus, schließlich ist diesem eines der insgesamt fünf Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches gewidmet. 

Als Bestandteil des geltenden Zivilrechts setzt sich das deutsche Familienrecht mit juristischen Gegebenheiten auseinander, die durch Verwandtschaft, Familie, Ehe und Lebenspartnerschaft entstehen. Zu welchem natürlich auch das Erbrecht als wichtiger Bestandteil gehört.

Entsprechend miteinander verbundene Personen finden im Familienrecht demzufolge die Gesetzesgrundlage für ihr Zusammenleben. Auch Themen, wie die gesetzliche Vertretung, Vormundschaften, rechtliche Betreuungen und Pflegschaften, sind Elemente des Familienrechts und werden in diesem Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Das Familienrecht im BGB deckt demzufolge ein breites Spektrum ab und ist somit maßgebend für sämtliche Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie, Verwandtschaft, Ehe und Lebenspartnerschaft. Zu finden sind die entsprechenden Gesetze in §§ 1297 bis 1921 BGB, dem vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ob es um die Eheschließung, eine Adoption oder die Abstammung geht, das Familienrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland stets die richtige Quelle in Sachen entsprechender Rechtslage. Zentrale Säulen des Familienrechts im BGB sind das Kindschaftsrecht und das Eherecht, wobei hierbei natürlich auch weitere Aspekte berücksichtigt werden.

Gerichtliche Verfahren des Familienrechts sind dahingegen in der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Während die Grundsätze für Verfahren vor dem Familiengericht in diesen Quellen zu finden sind, stellt das Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch die Basis der gerichtlichen Entscheidungen dar.

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