Gibt es Besonderheiten beim Pflichtteil?

Kann man als Erbe ein Pflichtteil bekommen?

Normalerweise entsteht ein Pflichtteilsrecht erst durch eine Enterbung. Es kann jedoch auch der Fall entstehen, dass ein Pflichtteilsberechtigter zwar durch den Erblasser als Erbe eingesetzt wird, jedoch weniger aus dem Nachlass erhält, als es sein Pflichtanteil beträgt.

Falls der Verstorbene die Erbmasse mit Vermächtnissen oder anderen umfassenden Auflagen belastet, die eine starke wirtschaftliche Einschränkung darstellen. Hierdurch gibt es die Möglichkeit, dass das Erbe kleiner ist,  als der ursprüngliche Pflichtteilsanspruch wert gewesen wäre. Das ist dies durchaus möglich und diesen Umstand muss ein Pflichtteilsberechtigter nicht so ohne weiteres akzeptieren.

Bei ungleicher Erbverteilung gibt es weitere Möglichkeiten:

  • In solch einem Falle sollte man prüfen lassen ob es besser wäre, das Erbe auszuschlagen und tatsächlich dann den Pflichtteil zu fordern.
  • Als zweite Möglichkeit  könnte die Erbschaft auch angenommen werden und der Differenzbetrag als Pflichtteilsrestanspruch in Anspruch genommen werden.

Eine Ausschlagung und auch die zweite Möglichkeit haben allerdings für den Erben  unumkehrbare Konsequenzen. Vor dieser Entscheidung sollte man unbedingt anwaltliche Beratung suchen, um die richtige Möglichkeit zu einer gerechten Aufteilung des Nachlasses auszuloten.

Kann man ein Pflichtteil und ein Vermächtnis erhalten?

Der Pflichtteilsberechtigte kann auch ein Vermächtnisnehmer sein. Hierdurch kann er  vor der Entscheidung stehen, ob er das Vermächtnis annimmt. Er könnte ja auch entscheiden lieber seinen Pflichtteil oder den so genannten Pflichtteilsrest in Anspruch zu nehmen. Auch hierbei raten wir dringend, wegen der Schwierigkeit der Materie, zu einer anwaltlichen Beratung.

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